Pressemitteilung

Neue Regelungen zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Bonn, - Ab dem 18. April 2004 sind zwei neue EG-Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel anzuwenden. Hierdurch wird insbesondere die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel deutlich erweitert. Ausschlaggebendes Kriterium für die Kennzeichnung ist künftig nicht mehr der analytische Nachweis gentechnisch veränderter Bestandteile im Lebensmittel, sondern allein die Herkunft einer Lebensmittelzutat aus einem gentechnisch veränderten Organismus. Aus diesem Grunde sind künftig auch Zutaten wie Soja- oder Rapsöl, Sojalecithin oder Glucosesirup zu kennzeichnen, sofern sie aus einem gentechnisch veränderten Rohmaterial stammen. Die Klärung der Betroffenheit erfolgt durch spezielle Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit.

Ausgenommen von einer Kennzeichnung bleiben Verarbeitungshilfsstoffe sowie Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Auch zufällige oder technisch unvermeidbare Einträge in Lebensmittel bleiben bis zu einer Höhe von 0,9% von der Kennzeichnungspflicht befreit.

Aufgrund bestehender Aufbrauchfristen, noch auf europäischer Ebene zu klärender Auslegungsfragen und derzeitiger unternehmenspolitischer Entscheidungen wird sich die Zahl der gekennzeichneten Lebensmittel unmittelbar nach Geltungsbeginn der EG-Verordnungen in einem begrenzten Rahmen bewegen. Erst im Verlauf der nächsten Monate dürften sich die Entwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten und die neuen rechtlichen Vorgaben erkennbar auf die Produktdeklaration auswirken.

Der BLL begrüßt die beiden neuen EG-Verordnungen, fordert aber im Hinblick auf die immer noch bestehenden Auslegungsfragen eine schnelle Klärung auf europäischer Ebene, um eine einheitliche Rechtsanwendung in der Gemeinschaft sicherzustellen und Rechtssicherheit für die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft zu schaffen.

Nähere Informationen zu allen Fragen rund um die neuen EG-Verordnungen finden Sie unter www.gentechnik-kennzeichnung.de und www.transgen.de.

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