Werbung an einer Haltestelle

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Werbung für Lebensmittel

Werbung findet nicht im rechtsfreien, ungeregelten Raum statt. Es gibt keine Werbemaßnahme der Lebensmittelhersteller, für die nicht detaillierte gesetzliche Vorgaben gelten.

Werbung für Waren und Dienstleistungen ist ein unverzichtbares Element des Wettbewerbs ohne das das System der sozialen Marktwirtschaft nicht funktionsfähig wäre. Es ist Zweck und Ziel aller Werbemaßnahmen, ein Produkt oder eine Marke gegenüber Wettbewerbern hervorzuheben und Kaufimpulse zu setzen. Werbung informiert dabei über vorhandene sowie neue Angebote und soll dem Verbraucher damit die Suche nach Produkten, Preisen und Bezugswegen erleichtern. Wer als Hersteller für seine Erzeugnisse wirbt, stützt und erweitert den Bekanntheitsgrad seiner Marken, definiert das Image seines Produkts und macht Kunden auf die Präsenz und die Vorteile eines Produkts aufmerksam. Verbraucher profitieren durch Werbung vom Wettbewerb, der für Produktvielfalt, Produktinnovation und für Preisregulierung durch den Markt sorgt.

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Welche Regelungen gelten für die Lebensmittelwerbung?

Werbung ist in Deutschland für alle Werbeträger (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Printmedien, Außenwerbung etc.) durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. So ist z. B. jede irreführende und unwahre Werbung verboten. Ebenso müssen Werbemaßnahmen als solche erkennbar sein. Schleichwerbung ist nicht erlaubt.

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte (dies betrifft jede Form von Werbung online und offline).

Außerdem haben Verbraucher:innen durch den Deutschen Werberat die Möglichkeit, sich auch dann gegen Inhalte jeglicher Art von Werbung wehren zu können, wenn Anzeigen oder Spots nach ihrem Empfinden nicht akzeptabel sind. Wer eine Werbemaßnahme als anstößig empfindet, kann sich an den Werberat wenden (https://www.werberat.de/). Er ist Ansprechpartner für jede:n.

Das Miteinander von rechtlichen Vorgaben und freiwilligen Verhaltensregeln der Werbewirtschaft hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es schützt die Gesellschaft vor unlauteren oder nicht akzeptablen Werbemaßnahmen und gleichzeitig vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates in den Wettbewerb der Unternehmen.

Fragen und Antworten zur Werbung

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