Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum? Und was ist der Unterschied zu einem Verbrauchsdatum?

Mindesthaltbarkeitsdatum auf einem Verschlussclip.

Mindesthaltbarkeitsdatum auf einem Verschlussclip.

© FFCucina Liz Collet - stock.adobe.com
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Verpackte Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Es gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel bei angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält. Hierzu gehören nicht nur die einwandfreie mikrobiologische Beschaffenheit, sondern auch Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte.

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist also kein „Verfallsdatum“ oder „Ablaufdatum“, sondern ein Qualitätsdatum, genauer: die Garantie des Herstellers für das Vorhandensein der charakteristischen Produkteigenschaften bis zum angegebenen Zeitpunkt.

Angegeben ist das Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Worten „mindestens haltbar bis …“. Sind bestimmte Lagerungsbedingungen erforderlich, um die Haltbarkeit zu gewährleisten – z. B. die Einhaltung konkreter Temperaturen – so steht auf der Verpackung in Verbindung mit der Datumsangabe ein entsprechender Hinweis: „bei +5°C mindestens haltbar bis …“ oder „Kühl und trocken lagern. Mindestens haltbar bis …“.

Wo steht das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist vom Hersteller deutlich lesbar und unverwischbar auf dem Verpackungsetikett anzubringen und zwar im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung und die Füllmenge. Steht das Datum an einer anderen Stelle, z. B. auf dem Deckel, so wird auf dem Etikett innerhalb dieses Sichtfeldes darauf hingewiesen: „Mindestens haltbar bis: siehe Deckel“.

Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen: Muss ich das Lebensmittel wegwerfen?

Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar („oft länger gut“). Weil dann aber die „Garantie“ des Herstellers abgelaufen ist, müssen Verbraucher:innen selbst die Lebensmittel prüfen. Ein untypischer Geruch, Veränderungen in Farbe und Konsistenz oder gar Schimmel sind Anzeichen dafür, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden sollte.

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Verbrauchsdatum

Bei in mikrobiologischer Hinsicht besonders leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Dies ist beispielsweise erforderlich bei rohem, zerkleinertem Fleisch wie Hackfleisch, Geschnetzeltem oder rohen Würsten sowie bei Geflügel. Bei diesen Lebensmitteln müssen unbedingt die angegeben Lagerungsbedingungen, sprich die Kühltemperaturen, eingehalten werden.

Ausgewiesen wird das Verbrauchsdatum mit den Worten „verbrauchen bis …“ Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, da es gesundheitsschädlich sein kann. Außerdem darf Ware mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden.