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Gentechnik/Novel Food


Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) kritisiert, dass Lebensmittel, die den klaren und uneingeschränkten Werbehinweis "ohne Gentechnik" tragen, künftig trotz entgegenstehender Verbrauchererwartung "mit ein bisschen Gentechnik" hergestellt sein dürfen. Dies führt nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft zwangsläufig zu einer Irreführung der Verbraucher, die die Glaubwürdigkeit der mit diesem Hinweis werbenden Unternehmen erheblich beschädigt und die Verwendbarkeit dieser Werbeaussage in der Praxis deutlich einschränken wird.

BLL-Pressemitteilung "Ohne Gentechnik" meint künftig "mit ein bisschen Gentechnik"



Internationale Entwicklung auf den Rohstoffmärkten
Die Rohstoff- bzw. Zutatenversorgung der deutschen Lebensmittelwirtschaft erfolgt über den internationalen Handel mit Massengütern. Daher hat die internationale Entwicklung bei den Agrarrohstoffen über den Import auch ganz konkrete Auswirkungen auf den deutschen Markt. Weltweit wurden im Jahre 2007 auf 114 Mio. Hektar vor allem gentechnisch veränderte Sojabohnen, Mais, Raps und Baumwolle angebaut. Allein bei Sojabohnen, die für die Verarbeitung in erster Linie relevant sind, werden weltweit ca. 64 % mit gentechnisch veränderten Sorten erzeugt. In den USA sind heute bereits 90 % des angebauten Soja gentechnisch verändert, in Argentinien 98 %; selbst in Brasilien, wo der Anbau bis vor einigen Jahren noch gar nicht zulässig war, beträgt der Anteil von gentechnisch verändertem Soja mittlerweile 64 %. Weltweit wird in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der globalen GVO-Flächen gerechnet. Dies zeigt, dass über die internationale Entwicklung und die weltweiten Handelsbeziehungen entscheidende Rahmenfaktoren und nicht zu ignorierende Fakten für die deutsche Lebensmittelwirtschaft gesetzt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Einen weiteren bedeutenden Parameter für die deutsche Lebensmittelwirtschaft bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen. Seit April 2004 gelten zwei Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel auf europäischer Ebene. Der Kennzeichnungsumfang wird dadurch deutlich ausgeweitet. Entscheidend ist diesbezüglich der Wechsel von der Produktkennzeichnung, die auf dem analytischen Nachweis gentechnisch veränderter Bestandteile in der Lebensmittelzutat basierte, hin zum Herkunftsnachweis, d. h. zu einer Kennzeichnung sämtlicher Zutaten, die auf einen gentechnisch veränderten Organismus zurückgehen, völlig unabhängig von der Möglichkeit eines analytischen Nachweises. Die Herkunftskennzeichnung führt zu einer Zutatenkennzeichnung bis in die höchsten Verarbeitungsstufen hinein, ohne dass hier eine gentechnische Veränderung der Zutat im eigentlichen Sinne feststellbar ist (Bsp. raffinierte Öle, Lecithin, Glukosesirup, Vitamine). Dieser Systemwechsel hat Auswirkungen auf die Kontrollmöglichkeiten und bedingt insbesondere erhebliche organisatorische wie finanzielle Konsequenzen für Art und Umfang der Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Unternehmen. Aufgrund eines präventiven Austausches möglicherweise betroffener Zutaten oder einer Umstellung auf nicht gentechnisch veränderte Rohstoffe sind allerdings derzeit in den Märkten fast keine gekennzeichneten Produkte auffindbar. Auf der anderen Seite findet die seit Mai 2008 neu gefasste nationale "Ohne Gentechnik"–Kennzeichnung aufgrund der bestehenden Glaubwürdigkeitsdefizite im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung dieser Regelung in der Praxis bisher kaum Akzeptanz.

Problematische Nulltoleranz für Spuren in der EU nicht zugelassener GVO
Nach dem geltenden Recht besteht für in der EU nicht zugelassene GVOs ein absolutes Verkehrsverbot. Diese Rechtslage führt dazu, dass im Hinblick auf Spuren solcher GVOs in der EU eine Nulltoleranz existiert, mit der Folge, dass jeglicher, noch so geringfügige Spurennachweis dieser GVO in Lebensmitteln zu einer Nichtverkehrsfähigkeit der betroffenen Produktcharge führt. Diese Ausgangslage, der international unterschiedliche Zulassungsumfang und der weltweite Handel mit Rohstoffen macht eine zügige Änderung/Anpassung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften notwendig, da eine 100%ige Vermeidung von Spureneinträgen in der Praxis nicht vermeidbar ist. Eine Lösung könnte insoweit in einer gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen und/oder in einer Schwellenwertregelung für Spuren sicherheitsbewerteter GVOs liegen, um der unterschiedlichen Zulassungssituation vor allem zwischen Nordamerika und Europa Rechnung zu tragen. Eine derartige praxisnahe und an den Marktrealitäten orientierte Lösung gilt seit dem Frühjahr 2008 in der Schweiz, um Beeinträchtigungen des Handelsverkehrs zu vermeiden.

Neuartige Lebensmittel (Novel Food)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (sog. Novel Food-Verordnung) vom 27. Januar 1997 soll ein einheitliches Verbraucherschutzniveau bei sämtlichen neuartigen Lebensmitteln sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen im Handel mit diesen Lebensmitteln in der Europäischen Union vermieden werden. Hierzu unterwirft die Novel Food-Verordnung neuartige, d. h. vor dem 15. Mai 1997 nicht in der EU in nennenswertem Umfang verzehrte Lebensmittel aus den näher bezeichneten Produktkategorien vor ihrem Inverkehrbringen in der Europäischen Union einem Genehmigungs- bzw. Notifizierungsverfahren, das sich auf eine Sicherheitsbewertung der betreffenden Lebensmittel gründet. Nur ausdrücklich genehmigte oder notifizierte, neuartige Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten sind in der EU überhaupt verkehrsfähig, d. h. dürfen vermarktet werden. Nicht mehr erfasst von der Novel-Food-Verordnung werden seit dem Jahre 2004 gentechnisch veränderte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, da für diese mit den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 eigene, detailliertere Regelungen auf EU-Ebene geschaffen wurden. Im Januar 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der Novel Food Verordnung vorgelegt, über den derzeit beraten wird.



Weitere Informationen finden Sie bei:
TransGen - dem Online Informationssystem der Verbraucher Initiative e.V.

"Vielfalt fördern - Innovationspotential wahren" - Thesenpapier zur Grünen Gentechnik

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