BSE
1. Ausgangssituation
Mit dem Auftreten des ersten Falles der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) in Großbritannien 1986, der folgenden Ausbreitung der Erkrankung und dem ersten Fall in Deutschland am 24.11.2000 wurde die Lebensmittelwirtschaft insgesamt in eine tiefe Krise gestürzt.2. Die Erkrankung
Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) oder Rinderwahnsinn ist eine Erkrankung des Rindes, bei der das Hirngewebe zerstört wird und eine schwammartige (spongiforme) Konsistenz entsteht. Verwandte Erkrankungsformen gibt es auch bei Schafen und Ziegen (Scrapie oder Traberkrankheit) und beim Menschen (Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung - CJD und deren neue Variante die vCJD). Bei der vCJD gilt ein Zusammenhang mit BSE als nahezu gesichert.Die Gesamtgruppe der durch Prionen verursachten und übertragbaren spongiformen Enzephalopathien wird unter dem Begriff der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSEs) zusammengefasst.
3. Festgestellte Fälle
Weltweit wurden seit 1987 ca. 190.000 BSE-Fälle festgestellt, davon ca. 180.000 in Großbritannien (Quelle: Oie). In Deutschland wurden 331 BSE-Fälle festgestellt (Quelle: BMVEL). 1992 erreichte die Zahl der Fälle in Großbritannien den Höhepunkt und klingt seitdem jährlich ab. Die Zahl der Fälle ist auch in Deutschland merklich zurückgegangen, 2003 wurden 54 Fälle festgestellt.4. Ursache
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gilt es heute als gesichert, dass die Hauptursache der BSE bei den Rindern infektiöses Material im Futter ist. Tiermehl, das von Tieren stammt, die selbst an BSE erkrankt waren und das nicht einem ausreichenden Inaktivierungsverfahren unterzogen wurde, führt zur Übertragung der Seuche. Bei den in Deutschland aufgetretenen BSE-Fällen könnte die Infektion auf Milchaustauschfutter zurückzuführen sein, das tierische Eiweiße und Fette enthält, die aus Tierkörperbeseitigungsanstalten stammen. BSE wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Kontakte zwischen kranken und gesunden Tieren übertragen. Eine Übertragung der Erkrankung durch das Muttertier auf seine Nachkommen kann nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, spielt aber für die Verbreitung von BSE eine untergeordnete Rolle.5. Schutzmaßnahmen
5.1 FütterungsregelungenNach der Verordnung (EG) 999/2001 gilt momentan europaweit: Die Verfütterung von tierischen Proteinen und Futtermitteln, die solche enthalten, an Nutztiere ist verboten. Das deutsche Verfütterungsverbotsgesetz in Verbindung mit der Verfütterungsverbotsverordnung verbietet darüber hinaus die Verfütterung von proteinhaltigen Erzeugnissen und von Fetten warmblütiger Landtiere sowie von Fischen an Lebensmittel liefernde Nutztiere. Das Verfüttern von Fischmehl an Nichtwiederkäuer (z. B. Geflügel und Schweine) ist mit strikten Sicherheitsauflagen erlaubt.
5.2 Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial
Als Risikomaterialien werden bestimmte Körperteile und Organe von Rindern, Schafen und Ziegen bezeichnet, die bei der Schlachtung und Zerlegung entfernt und anschließend unschädlich beseitigt werden müssen. Die Liste der Risikomaterialien wurde mehrfach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend geändert. Als Risikomaterialien gelten gemeinschaftsweit derzeit gemäß Verordnung (EG) 999/2001:
bei Rindern über 12 Monaten: Schädel einschließlich Hirn, Zugenbein und Augen, Wirbelsäule einschl. Rückenmarksnervenknoten (Spinal...) und Rückenmark, jedoch nicht: Unterkiefer, Zunge vor dem Zungenfortsatz des Zungenbeinkörpers, Schwanzwirbel, Dorn- und Querfortsätze der Hals-, Brust- und Lendenwirbel, Crista sacralis mediana sowie Kreizbeinflügel;
bei Rindern jeden Alters: Tonsillen sowie Darm von Duodenum bis Rektum und Mesenterium; alle Tierkörperteile von positiv auf BSE getesteten Tieren einschließlich der Haut;
bei Schafen und Ziegen über 12 Monaten, oder bei denen ein bleibender Zahn das Zahnfleisch durchbrochen hat: Schädel, einschließlich Hirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark;
bei Schafen und Ziegen jeden Alters: Milz sowie Ileum, alle Tierköperteile von positiv auf BSE getesteten Tieren einschließlich der Haut.
Ein Merkblatt für die Beseitigung von Risikomaterial ist zu finden unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/cgi/bitv/content.pl?ARTIKEL_ID=23470
5.3 BSE-Schnelltest
Nach Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gilt folgendes Überwachungsprogramm: Überwachung der für den menschlichen Verzehr geschlachteten Tiere:
- alle über 30 Monate alten Rinder (seit 01.01.2001)
- alle über 24 Monate alten not- und krankgeschlachteten Rinder (seit 01.07.2001)
Überwachung der nicht für den menschlichen Verzehr geschlachteten Tiere:
- alle über 24 Monate alten Rinder, die verendet sind oder getötet wurden (seit 01.07.2001);
Das Überwachungsprogramm in Deutschland schreibt gemäß BSE-Untersuchungsverordnung die Untersuchung
- aller über 24 Monate alten Rinder, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden (seit 01.02.2001) vor.
Für Schafe und Ziegen über 18 Monate ist EU-weit ein Stichprobenplan festgelegt.
5.4 Testverfahren
Mit den zugelassenen Tests können die krankhaft veränderten Prionen in Gehirnproben von geschlachteten Rindern nachgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass genügend Erreger für die Nachweisbarkeit mit diesen Tests vorliegen. Dies ist in der Regel erst bei älteren Tieren der Fall. Bis jetzt gibt es keinen offiziell zugelassenen Test auf BSE an lebenden Rindern.
6. Etikettierung
Die Rindfleisch-Etikettierungsverordnung Nr. 1760/2000/EG schreibt für alle ab dem 1. Januar 1998 geborenen Rinder die Anbringung zweier identischer Ohrmarken und einen Tierpass vor, der es ermöglicht, den Weg des Tieres bis zum Geburtsbetrieb lückenlos zurückzuverfolgen. Alle Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus zentrale Datenbanken einrichten, in denen die Lebenswege aller in dem jeweiligen Mitgliedstaat vorhandenen Rinder dokumentiert werden. Folgende Angaben sind in allen Mitgliedstaaten bei Vermarktung von Rindfleisch verpflichtend:
- Referenznummer oder Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier gewährleistet wird,
- "Geboren in : (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes)" ,
- "Aufgewachsen (gemästet) in: (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes)",
- "Geschlachtet in: (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes) (Zulassungsnummer des Schlachthofs)",
- "Zerlegt in: (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes) (Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebes)".
- "Hergestellt in: (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes)"
- "Herkunft: (falls der betreffende Staat oder die betreffenden Staaten nicht Staaten der Herstellung sind)"
- "Geschlachtet in: (Name des Mitgliedstaates oder Drittlandes)".
7. Zur Sicherheit einzelner Zutaten
Aus dem Mitgliederkreis werden - ebenso wie aus der Öffentlichkeit und den Medien - eine Fülle von Fragen an den BLL gerichtet, die sich im Wesentlichen auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Rindfleisch und anderen Erzeugnissen vom Rind richten. Nach dem aktuellen Erkenntnisstand der Wissenschaft ergibt sich folgendes Bild:- Fleisch (Muskelfleisch) wird weitgehend als sicher bewertet. Es gibt bis heute keine Belege dafür, dass die Infektion durch das Muskelfleisch infizierter Schlachttiere übertragen werden kann. Zudem werden im Falle eines im BSE-Test als infiziert erkannten Rindes nicht nur dieses Tier, sondern auch alle anderen Rinder, die mit ihm zusammen geschlachtet wurden und dabei möglicherweise kontaminiert worden sein könnten, für untauglich erklärt und unschädlich beseitigt (BfR, 2003). Es ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass das spezifizierte Risikomaterial entfernt wird (s.o.). Das Infektionsrisiko bei Muskelfleisch ist somit als äußerst gering einzuschätzen (DGE aktuell 31/2000 vom 28.11.2000). Hinsichtlich des Verzehrs von Schweine-, Geflügelfleisch und Fisch gibt es keine Hinweise auf ein Risiko einer TSE Übertragung auf den Menschen (BfR 2003).
- Für Wursthüllen aus Rinderdarm gilt die Risikomaterialdefinition (s.o.). Der Bedarf an Rinderdärmen wird über Drittländer, in denen keine BSE-Fälle aufgetreten sind und die als besonders sicher gelten, gedeckt. Nach Angaben der Hersteller befinden sich ca. 80 % der Würste in Deutschland in Schweine- bzw. Schafsdärmen (Saitlinge).
- Fleischextrakt als Basiszutat für Fleischbrühwürfel, Suppen, Brühen und andere Erzeugnisse der Suppenindustrie wird ausschließlich aus Südamerika bezogen (Verband der Suppenindustrie vom 10.1.2001). Für diese Region gibt es keine Hinweise auf BSE.
- Es gibt wissenschaftlich übereinstimmend - national wie international - keine Hinweise für eine Übertragbarkeit von BSE durch Milch und Milchprodukte, die daher als sicher eingestuft werden (Pressemitteilung der WHO Nr. 113/2000 vom November 2000; der Europäischen Kommission vom 17.5.1999; des SEAC (Spongiform Encephalopathy Advisory Committee) der britischen Regierung vom Januar 1998; BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.11.2000; Feststellung der Bundesanstalt für Milchforschung vom 29.11.2000). Nach den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der EU vom März 1999 wurden weder in Milch noch in Milchdrüsen BSE-Erreger nachgewiesen.
- Speisegelatine für Lebensmittel wird nach Angaben der Hersteller in Deutschland zu 90 % aus Schweinen gewonnen, die restlichen 10 % aus Rinderhäuten, bei denen keine Infektiösität nachgewiesen werden konnte (BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.11.2000). Nach einer Bewertung der WHO wird Speisegelatine auf Basis vom Rind als sicher angesehen, wenn die Herstellung nach solchen Verfahren durchgeführt wird, die mögliche Erreger inaktivieren (WHO-Pressemitteilung Nr. 113, November 2000; Bericht des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der EU vom 26. Januar 2000; Feststellung der Bundesanstalt für Milchforschung vom 29.11.2000). Die in Deutschland angewendeten Methoden entsprechen diesen Vorgaben (BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.11.2000).
- Talg wird nach einer Bewertung der WHO (WHO-Pressemitteilung Nr. 113 vom November 2000) als sicher beurteilt, wenn die Herstellung nach solchen Verfahren durchgeführt wird, die mögliche Erreger inaktivieren.
8. Schlussbetrachtung
In den letzten zehn Jahren sind die Erkenntnisse über BSE erheblich gewachsen und es sind umfassende Maßnahmen - wie in dieser Information beschrieben - ergriffen worden, um ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten. Laufende wissenschaftliche Forschungen zielen darauf ab, noch bestehende Wissenslücken zu schließen. Trotz immer wieder in der Presse berichteter Einzelfälle, bei denen die nötige Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, muss nochmals betont werden, dass die Lebensmittelwirtschaft ihrer lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflicht verantwortungsbewusst nachgeht, um dem Verbraucher weiterhin sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel anbieten zu können.BLL-Linkliste zu BSE-Informationen




