Position/Stellungnahme

Positionspapier der Verbände BLL, BVE und HDE zur Herkunftskennzeichnung

- Die Lebensmittelwirtschaft lehnt eine Ausweitung der bisherigen Herkunftskennzeichnungsregelungen aus verschiedenen Gründen ab. In Bezug auf das Endprodukt sind die geltenden Vorschriften der Etikettierungsrichtlinie zur Vermeidung einer Irreführung des Verbrauchers völlig ausreichend. Weitergehende, insbesondere auf Zutaten gerichtete verpflichtende Angaben, bieten dem Verbraucher keinen zusätzlichen Informationswert; sie sind im Einzelfall sogar eher dazu geeignet, Verbraucher irre zu führen. Darüber hinaus würden solche Regelungen einen massiven Eingriff in den Binnenmarkt darstellen, der nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden kann. Zudem würden solche Vorstellungen in der betrieblichen Praxis von Herstellern zu erheblichen (Kosten-)Belastungen bzw. zu schwerwiegenden Eingriffen in die Verarbeitungsprozesse führen oder durch eine unvermeidliche Mehrfachkennzeichnung einzelner Rohstoffe die eigentlich beabsichtigte Intention ad absurdum führen.

In Bezug auf die Notwendigkeit Angaben zu Anbaugebieten vorzusehen, sind ebenfalls spezialgesetzliche Regelungen dort vorhanden, wo dies sinnvoll erscheint. Auch hier lehnen wir eine weitere Ausdehnung ab. Es ist notwendig, die derzeitigen verschiedenen Diskussionsstränge, einerseits im Rahmen des Europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechtes (Lebensmittelinformations-Verordnung) und andererseits im Rahmen der Mitteilung der Europäischen Kommission über Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse zusammenzuführen und abzugleichen.

Wir unterstützen die vorgesehene Regelung des EU-Verordnungsvorschlags zur Lebensmittelinformation, wonach es hinsichtlich der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung im allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Grundsatz bei den bestehenden Regelungen der Richtlinie 2000/13/EG bleibt. Weitergehende ebenfalls im Verordnungsvorschlag vorgesehene Erweitungen auf eine Zutatenkennzeichnung sind jedoch abzulehnen.

Es ist nicht zielführend, das Thema im Rahmen der Diskussion über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Lebensmittelwirtschaft besonders zu erörtern. Das in dieser Thematik angestrebte Ziel wird durch eine Ausweitung von Kennzeichnungsverpflichtungen nicht erreicht; diese Zielsetzung wird daher verfehlt.

Insbesondere bedarf es zukünftig zur sachgerechten Beratung der damit angesprochenen vielfältigen und komplexen Fragen einer verbesserten und engen Kooperation und Koordination des Themas, das bisher in verschiedenen Zuständigkeiten diskutiert wird.

Dabei ist auch daran zu erinnern, dass es für derart weitgehende Kennzeichnungspläne kein nachgewiesenes Bedürfnis der Konsumenten gibt. So belegt etwa eine aktuelle Studie der britischen Food Standard Agency aus dem Januar 2010, dass die Herkunftskennzeichnung kein wesentlicher Aspekt beim Einkauf für Verbraucher ist („Though consumers are aware of country of origin labelling, this information is not a main concern when shopping”).

Dies deckt sich mit unserer Überzeugung, dass im Sinne einer zunehmenden Überflutung der Verbraucher mit zusätzlichen Informationen und Kennzeichnungselementen das originäre und wesentliche Ziel einer „besseren Verbraucherinformation“ gerade nicht zu erreichen ist.