Position/Stellungnahme

Allergien – aufklären - informieren - kennzeichnen

- Die Information der Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel allgemein wie auch über Zutaten, die bei empfindlichen Menschen allergen wirken können, ist gesetzliche Verpflichtung und Anliegen der Lebensmittelwirtschaft gleichermaßen. Das Zutatenverzeichnis informiert über die verwendeten Zutaten und seit Ende November 2005 besteht die Verpflichtung, Zutaten mit allergenem Potenzial ausnahmslos und immer so zu kennzeichnen, dass Allergiker allergene Inhaltsstoffe erkennen können. Zwei bis drei Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind heute von Lebensmittelallergien betroffen.

Gekennzeichnet werden die Hauptallergene, die für weit über 90 Prozent der Lebensmittelallergien verantwortlich sind. Das sind glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und Kamut sowie Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte/Nüsse (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und alle aus diesen hergestellten Erzeugnisse sowie Schwefeldioxid und Sulfite. Gerade ist diese Liste um Lupine und Weichtiere ergänzt worden, die nach Ablauf der Umsetzungsfristen im Jahre 2009 deshalb ebenfalls immer angegeben werden müssen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung möglicher allergener Zutaten betrifft verpackte Ware, bei unverpackt angebotenen Lebensmitteln (loser Ware) im Handwerk, Handel und der Gastronomie erfolgt die Information entweder über schriftliche Auslagen oder durch das Personal. Die Information über allergene Zutaten muss in diesem Bereich über andere Wege als bei der Kennzeichnung verpackter Ware erfolgen. Bei wechselndem Angebot und Rezepturen, die Gastronomie und Handwerk ausmachen, müssten ansonsten Speisekarten oder Kennzeichnungen in oder auf der Theke praktisch täglich geändert werden.

Die Informationsarbeit der Lebensmittelwirtschaft über Allergene und Allergien beschränkt sich aber nicht auf die Lebensmittelkennzeichnung. Viele Unternehmen bieten zusätzliche Informationsmöglichkeiten über ihre Internetseiten oder über Verbrauchertelefone an. Der BLL hat sich der Aufklärungsarbeit angenommen und gibt Verbrauchern mit der kostenlosen Informationsbroschüre „Lebensmittelallergien Ein Ratgeber für den Einkauf“, die bereits in der dritten Auflage vorliegt, seit Jahren Hintergrundinformationen zu Allergien, zum Entstehen und zur Prävention von Allergien, zur Lebensmittelauswahl und -kennzeichnung.

Die Lebensmittelwirtschaft versteht die Initiative von Minister Seehofer zum „leichteren Umgang mit Lebensmittelallergien“ und zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware als Bestätigung ihrer bisherigen Bemühungen zur Information der Verbraucher über das allergene Potenzial von Lebensmitteln. Das Informationsgebot des BLL und seiner Mitglieder ist auch das Ergebnis der Diskussion mit den betroffenen Verbrauchern und der Orientierung an ihren Informationsbedürfnissen. Es ist außerdem Resultat der Debatte um Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher Vorgaben in diesem Bereich, die in den vergangenen Jahren mit Bundesministerien, Verbrauchervertretern und Wirtschaftspartnerngeführt worden sind. Ziel der Bemühungen der Lebensmittelwirtschaft ist es, diesen Verbrauchern die informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, sei es über die Lebensmittelkennzeichnung oder durch schriftliche und/oder mündliche Informationen der Hersteller, im Handel, Handwerk oder in der Gastronomie. Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen ist ein genereller Verzicht auf allergene Stoff quasi nicht möglich, allenfalls auf das gesamte jeweilige Lebensmittel. Proteine als Allergie auslösende Stoffe sind natürlicherweise in Lebensmitteln enthalten und zählen zu den unentbehrlichen Nährstoffen in der Ernährung.

Bonn/Berlin, September 2007

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
RA Peter Loosen, LL.M.
E-Mail: ploosen[at]bll.de