Position/Stellungnahme

Positionspapier des AK NEM zu Sicherheit und Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln

- Es gibt eine öffentliche Diskussion über Sicherheit und Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Mitglieder des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) nehmen zu dieser Debatte gemeinschaftlich Stellung.

Rechtlicher Rahmen und Definition

  • Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die allgemeine Ernährung ergänzen. Sie haben eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung.
  • Nahrungsergänzungsmittel unterliegen aufgrund der allgemein rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und den zusätzlichen spezifischen Vorschriften für NEM einem umfassenden Regelungspaket, das ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet.

Sicherheit

  • Nahrungsergänzungsmittel, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sind sicher. Sie werden unter hohen Hygiene- und Qualitätsstandards produziert und werden regelmäßig kontrolliert. Zudem unterliegen die herstellenden Betriebe der staatlichen Überwachung.
  • Unternehmen, die im BLL organisiert sind, nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen produzierten Produkte ernst und berücksichtigen bei der Formulierung ihrer NEM wissenschaftlich anerkannte Daten und Sicherheitsaspekte.
  • Die Mitglieder des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel unterstützten die Festlegung von europaweit einheitlichen Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Durch genaue Verzehrshinweise und ausführliche Deklarationen ermöglichen die Hersteller dem Verbraucher, Nahrungsergänzungsmittel in angemessener Weise und in sicherer Dosierung ergänzend zur täglichen Ernährung einzunehmen.

Eigenschaften und deren Nachweis

  • Bei Nahrungsergänzungsmitteln stehen der Erhalt der Gesundheit und das Verhindern von Nährstoffdefiziten im Vordergrund.
  • Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln gelten in vollem Umfang auch für Nahrungsergänzungsmittel. Bereits heute gilt, dass die gesundheitsbezogenen Eigenschaften von Stoffen in NEM werblich nur herausgestellt werden dürfen, wenn diese wissenschaftlich belegt sind. Zukünftig sind nur noch diejenigen Aussagen erlaubt, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassen wurden.

Vermarktung im Internet

  • Es ist dem Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel bekannt, dass Produkte beispielsweise aus dem Ausland im Internet angeboten werden, die in Deutschland nicht rechtmäßig in Verkehr sind, weil sie mit unzulässigen bzw. verbotenen krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten.
  • Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel distanziert sich von solchen unseriösen Anbietern und nicht verkehrsfähigen Produkten.

Nutzen

  • Nahrungsergänzungsmittel können eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährungsweise nicht ersetzen. Sie können jedoch durch ihre ernährungsspezifischen und physiologischen Eigenschaften einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der individuellen Ernährung und damit zur Gesunderhaltung leisten, vor allem bei bestimmten Bevölkerungs- oder Bedarfsgruppen.

Verantwortung gegenüber dem Verbraucher

  • Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel weist darauf hin, dass Anwendungs- und Verzehrempfehlungen zu beachten sind und empfiehlt den Verbrauchern, im Zweifelsfalle den Arzt oder einen Ernährungsberater zu fragen.
  • Viele Unternehmen engagieren sich und informieren die Verbraucher über eine gesunde Ernährung und einen aktiven Lebensstil als wichtigste Voraussetzungen zur Erhaltung der Gesundheit.