Position/Stellungnahme

Richtigstellung zu Frontal21 „Gefahr im Essen“: Rückverfolgbarkeit und Herkunftskennzeichnung sind zwei völlig verschiedene Aspekte

- Das ZDF-Magazin Frontal21 hat am Dienstag, den 30. Januar 2018, einen Beitrag mit dem Titel „Gefahr im Essen – Wirkungslose Lebensmittelrückrufe“ ausgestrahlt, in dem das System der Lebensmittelrückrufe in Deutschland scharf kritisiert wird, anhand der EHEC-Krise 2011. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband und damit Vertreter der Lebensmittelwirtschaft wurde nicht um Stellungnahme gebeten, weshalb eine ausgewogene Berichterstattung von vornherein durch die Redakteure offenbar nicht gewünscht wurde. Stattdessen wurde die Internetseite des BLL eingeblendet und eine Position des BLL zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus dem Zusammenhang gerissen und völlig falsch dargestellt. Im Sinne einer wahren Verbraucheraufklärung statt einer Verbraucherverunsicherung stellen wir an dieser Stelle die Fakten richtig.

EHEC-Tragödie war keine Folge mangelnder Rückverfolgbarkeitssysteme der Wirtschaft

Der EHEC-Ausbruch im Jahr 2011 war eine Tragödie für die Betroffenen und hat die Notwendigkeit zu einer verstärkten Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Krisenfällen deutlich gemacht sowie die Verbesserungswürdigkeit der behördlichen Krisenkommunikation. Auch im Hinblick auf die Kommunikation mit der Lebensmittelwirtschaft ist damals von Seiten der Behörden Verbesserungsbedarf erkannt worden. Im Hinblick auf das Krisenmanagement war EHEC aber insoweit ein Sonderfall, dass nicht wie in klassischen Rückruf-Fällen ein unsicheres Produkt gefunden wurde, dessen Vertriebswege dann in der Lieferkette nach vorne rückverfolgt werden konnten, sondern es traten gehäuft und verteilt Krankheitsfälle auf, wobei das verursachende Lebensmittel lange Zeit überhaupt nicht feststand. So konnte eine Produktrückverfolgung zunächst gar nicht angewandt werden, sondern es mussten erst bei erkrankten Menschen Verzehrsbefragungen durchgeführt werden, um das auslösende Lebensmittel einzugrenzen, zu ermitteln und dann den Rückverfolgungsprozess erst in Gang zu setzen. Hierbei hat die betroffene Wirtschaft auch im eigenen Interesse mitgewirkt.

Wir brauchen eine besser ausgestattete und vernetzte Lebensmittelüberwachung

Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, sagt im Beitrag: „Was wir in Deutschland brauchen, sind definitiv mehr Lebensmittelkontrolleure in der Überwachung. Was wir brauchen, ist eine klare Verantwortung des Unternehmens. Das heißt, ich muss alle meine Zutaten zurückverfolgen können.“ Da stimmen wir Klaus Müller zu 100 Prozent zu! Deshalb ist es absolut falsch an dieser Stelle im Beitrag zu kommentieren „Das sieht der BLL, der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft, anders“. Nein, das sehen wir nicht anders, sondern genauso wie Klaus Müller. Eine hochqualifizierte und effiziente Lebensmittelüberwachung ist essenziell und dazu gehört als Basis eine entsprechende Personaldichte und eine ausreichende Finanzausstattung, um amtliche Regelkontrollen sowie mögliche Nachkontrollen in einem angemessenen zeitlichen Abstand durchführen zu können. Außerdem steht völlig außer Frage, dass die Verantwortung für ein Lebensmittel beim jeweiligen Hersteller liegt. Deshalb werden selbstverständlich regelmäßig umfassende Eigenkontrollen sowie zusätzliche Kontrollen durch private Prüflabore durchgeführt. Dieses dreistufige Kontrollsystem hat sich in Deutschland bewährt.

Rückverfolgbarkeit ist gewährleistet

Zudem ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln eine Vorgabe des europäischen Lebensmittelrechts und damit bereits heute gelebte Realität. Alle Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet zu gewährleisten, dass die eingesetzten Rohstoffe beziehungsweise die einzelnen Zutaten ihrer Produkte rückverfolgt werden können. So kann in Krisenfällen schnell herausgefunden werden, wer von wem welche Zutaten und Rohstoffe bekommen hat und in welchen Lebensmitteln diese verarbeitet worden sind. Das heißt, dass jeder in der Lebensmittelkette, von der Produktion bis zum Vertrieb, wissen muss, was er von wem bekommen beziehungsweise an wen abgegeben hat – und zwar jeweils eine Stufe vor und eine zurück (vgl. Artikel „Wenn drin ist, was nicht rein gehört – Wie funktionieren Schnellwarnung und Rückverfolgung?“) Viele Unternehmen gehen sogar über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus und gewährleisten eine durchgängige Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte.

Rückverfolgbarkeit hat nichts mit Herkunftskennzeichnung zu tun!

Die Vermutung liegt nahe, dass Frontal21 den Unterschied zwischen Rückverfolgung und Kennzeichnungsvorgaben nicht verstanden hat, wenn nun der Bogen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung geschlagen wird. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Verpflichtende Herkunftsangaben können und sollen nicht vor Lebensmittelskandalen, Rückrufen oder Betrug schützen. Das können nur die umfassenden Qualitätssicherungssysteme der Unternehmen und natürlich die Lebensmittelüberwachung leisten. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll demgegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern lediglich zusätzliche Informationen über die Herkunftsländer der jeweiligen Produkte geben.

Die Verpflichtung zur Rückverfolgung unterstützt der BLL voll und ganz, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung lehnt der BLL ab. Für die Unternehmen würden erhebliche praktische Probleme entstehen, gerade, wenn sie etwa Lebensmittel mit Zutaten unterschiedlicher oder wechselnder Herkunft von verschiedenen Lieferanten herstellen. Die Rohstoffe werden aus verschiedenen Ländern bezogen, um eine gleichbleibende Qualität, ständige Verfügbarkeit und bezahlbare Preise zu gewährleisten. Die Kennzeichnung auf der Verpackung würde bei einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung ein von Charge zu Charge wechselndes Etikett erfordern, was einen erheblichen Mehraufwand in der Produktion bedeutet. Die andere Möglichkeit, nicht-wechselnde Bezugsquellen, würden eine enorme Reduktion der Flexibilität, eine weniger effiziente Produktion und gravierende Auswirkungen auf die Rohstoffpreise bedeuten. Außerdem haben wir einen europäischen Binnenmarkt. Mit einer Herkunftskennzeichnung wird möglicherweise Protektionismus/Nationalismus gefördert. Für eine Produktvielfalt über Ländergrenzen hinaus und eine stabile Wirtschaft, die Arbeitsplätze sichert, sind solche nationalen Abschottungsversuche Gift. Natürlich sind freiwillige Hinweise von Unternehmen auf die Herkunft, wie es im Beitrag auch dargestellt wird, immer möglich, werden genutzt und bilden dann einen Wettbewerbsvorteil. Das ist nicht mehr gegeben, wenn auf allen Lebensmitteln die Herkunftsangaben verpflichtend sind.

***

Die Frontal-21-Autoren haben auf die Kritik des BLL geantwortet. Die Antwort vom 2. Februar 2018 können Sie hier nachlesen: ZDF.de: Frontal 21 – Gefahr im Essen

Grafik: Lebensmittelsicherheit - ein umfangreicher Kontrollprozess

Infografik anzeigen