Pressemitteilung

Veröffentlichung von Unternehmensnamen: Umfassende Überarbeitung des Rechts bleibt notwendig

Berlin, - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sieht die gestern Nacht im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) nur als Zwischenschritt an, der allein nicht ausreicht, um die notwendige Rechtssicherheit für Wirtschaft und Behörden im Hinblick auf die Veröffentlichung von Unternehmensnamen zu schaffen. Dies machen auch die ersten obergerichtlichen Entscheidungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2018 deutlich.

Dazu erklärt Dr. Marcus Girnau, stellvertretender BLL-Hauptgeschäftsführer: „Mit den zusätzlich zur sechsmonatigen Löschungsfrist aufgenommenen Kompromisspunkten wer-den lediglich einzelne Symptome kuriert, aber nicht die mit der Rechtsnorm seit Jahren verbundene Grundproblematik gelöst. Angesichts der fortbestehenden Vermischung von Gefahrenabwehr- und Transparenzaspekten und der nicht genügend ausdifferenzierten Anforderungen bleibt eine grundlegende und zeitnahe Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung von Unternehmensnamen im LFGB zwingend, um weitere zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So müssen bei Warnungen vor akuten Gesundheitsgefahren selbstverständlich schnell die Namen von Produkten und Unternehmen in der Öffentlichkeit genannt werden, während bei nicht sicherheitsrelevanten Mängeln – schon allein mit Blick auf die Unschuldsvermutung – in aller Regel der Abschluss der jeweiligen Verfahren abzuwarten ist.“

Mit Blick auf die allseits geforderte grundlegende Überarbeitung der Rechtsgrundlage für Namensveröffentlichungen hatte der BLL bereits bei den Beratungen des LFGB-Änderungsgesetzes gefordert, zunächst eine umfassende Fachdiskussion mit allen Beteiligten im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu führen. Nur auf diese Weise kann für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen werden.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, E-Mail: mgirnau[at]bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
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