Pressemitteilung

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

Berlin, - Anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung stellt Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), klar: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum! Wenn wir über das unnötige Wegwerfen von Lebensmitteln sprechen, müssen wir auch über Lebensmittelkompetenz sprechen. Jeder muss verstehen, dass der Ablauf der Mindesthaltbarkeit nicht bedeutet, dass ein Lebensmittel weggeworfen werden muss. Außerdem sollten die Verbraucher durch Aufklärung in die Lage versetzt werden, erkennen zu können, ob ein Lebensmittel noch in Ordnung ist oder nicht.“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zeigt an, bis wann ein ungeöffnetes Lebensmittel bei angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine typischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe, Geschmack und Nährwerte mindestens behält. Nach Ablauf des Datums ist das Lebensmittel aber nicht automatisch schlecht, sondern häufig noch genießbar, da die Hersteller bei der Berechnung des MHD in der Regel einen „Sicherheitszuschlag“ geben, um ihre Gütegarantie auch gewährleisten zu können. Die Genießbarkeit sollte vor dem Verzehr durch sorgfältiges Schauen, Riechen und Schmecken getestet werden. Minhoff erklärt: „Bei manchen Lebensmitteln bedeutet der Ablauf des MHD vielleicht nur Geschmackseinbußen, wie etwa bei Kaffee oder Tee. Aber ein untypischer Geruch, Veränderungen der Farbe oder Konsistenz und natürlich Schimmel sind klassische Hinweise auf den Verderb.“ Wichtig ist vor allem auch die Einhaltung der Lagerungshinweise, die oft zusätzlich zum MHD auf der Verpackung angegeben sind.

Fragen rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum und dem davon zu unterscheidenden Verbrauchsdatum beantwortet der BLL in dem Faltblatt „Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum“, das kostenlos unter http://www.bll.de/de/infomaterial/broschueren-flyer/pb-mindesthaltbarkeitsdatum heruntergeladen werden kann.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff[at]bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
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Die Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
BLL (24. November 2014): Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

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