Pressemitteilung

Deutsche Wirtschaft wehrt sich geschlossen gegen staatlich finanzierte Anprangerung legaler Produkte im Internet

Berlin, - Mit einer gemeinsamen Stellungnahme wehrt sich die deutsche Wirtschaft gegen den produktbezogenen Teil des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geplanten und finanzierten Internetportals "Klarheit und Wahrheit". Sie unterstützt zwar ausdrücklich das Ziel einer sachlichen Information der Verbraucher, wendet sich aber geschlossen gegen die Anprangerung rechtmäßig vermarkteter Produkte, die von einzelnen Konsumenten subjektiv als irreführend empfunden werden. Zu den Unterzeichnern der von acht Spitzenverbänden der Wirtschaft verfassten Stellungnahme zählt auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL).

Nach Ansicht der Wirtschaft ist der produktbezogene Teil des Internetportals mit den Anforderungen an einen fairen und sachlichen Dialog nicht vereinbar. Sie sieht vielmehr die Gefahr, dass hier mit staatlicher Finanzhilfe bestehendes Recht unterlaufen und rechtsstaatliche Verfahren ausgehöhlt werden. Es besteht die Befürchtung, dass ganze Produktsegmente an Hand einzelner prominenter Marken problematisiert werden mit unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen. Die Wirtschaft pflegt bereits seit längerem einen intensiven Austausch mit Verbrauchern über Telefon-Hotlines, Internet-Seiten und persönliche Kundenkontakte. Dagegen lädt die aktuelle Ausgestaltung des produktbezogenen Teils des Internetportals nicht zum Dialog ein, sondern fordert vielmehr zur Diskreditierung und Benachteilung von legalen Produkten auf. Nachbesserungen sind daher zwingend erforderlich.

Stellungnahme der Wirtschaft zu Klarheit und Wahrheit

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

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