Pressemitteilung

Greenpeace-Aktivitäten zur Gentechnik

Bonn, - Ziel des von Greenpeace heute vorgestellten "Einkaufsratgebers" ist nicht die Information oder Beratung des Verbrauchers, sondern war bereits im Vorfeld der Aktion die generelle Verhinderung des Angebotes gentechnisch veränderter Lebensmittel.

Mit dem Inkrafttreten der beiden neuen EU-Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel Mitte April 2004 wird mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft und die Verbraucher geschaffen. Die von Seiten der Politik verabschiedeten Regelungen erweitern die Kennzeichnungspflicht und tragen gleichzeitig den Entwicklungen auf den internationalen Rohstoffmärkten Rechnung. So sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und daraus hergestellte Lebensmittelzutaten künftig immer zu kennzeichnen. Lediglich Verarbeitungshilfsstoffe und Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, werden nicht von den Kennzeichnungsbestimmungen erfasst. Der EU-Gesetzgeber hat vielmehr wegen der erheblichen Kontroll- bzw. Überwachungsprobleme dieser nur mittelbar von der Gentechnik berührten Erzeugnisse bewusst von einer Einbeziehung dieses Produktbereiches abgesehen. Auch die neu einzurichtenden Rückverfolgbarkeitssysteme erfassen diesen Bereich nicht, so dass konkrete Aussagen zur Art der verwendeten Futtermittel bei tierischen Produkten allenfalls in Nischenbereichen machbar sind.

Aufgrund der derzeitigen Marktlage bei weltweit gehandelten, proteinreichen Futtermitteln und der fehlenden verlässlichen Nachprüfbarkeit, mit welchen Futtermitteln die Tiere, von denen tierische Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten stammen, tatsächlich gefüttert wurden, ist es abgesehen von Nischenbereichen- schon aus rechtlichen Gründen weder möglich noch zumutbar, Garantien zu einzelnen Produkten abzugeben. Bereits deshalb ist die Greenpeace-Forderung gegenüber den Unternehmen zur Abgabe einer Garantie für diese Produkte als unseriös anzusehen.

Allein die Orientierung der Lebensmittelwirtschaft an den rechtlichen Vorgaben bietet die hohe Wahrscheinlichkeit einer wirklich verlässlichen, wahrheitsgemäßen Aussage, die dem Verbraucher eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung ermöglicht. Die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft werden die neuen Kennzeichnungsregelungen verantwortungsbewusst anwenden, um die Wahlfreiheit des Verbrauchers zu gewährleisten. Fragwürdige Unternehmensklassifizierungen – wie Greenpeace sie vornimmt – sind hierfür nicht erforderlich.

Der BLL bedauert, dass Greenpeace viele Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft im Vorfeld der Pressekonferenz durch öffentlichen Druck zu einem generellen Verzicht auf Zutaten, die im Laufe ihres Herstellungsweges mit der Gentechnik in Berührung gekommen sind, verpflichten wollte. Aus Sicht des BLL kann der Verbraucher nur im Falle des Angebotes gekennzeichneter Lebensmittel wirklich ohne Bevormundung durch sein Kaufverhalten über die Marktanteile der einzelnen Produkte und ihrer Herstellungsverfahren entscheiden. Eine solche Entscheidungshoheit des Verbrauchers sollte eigentlich auch von Greenpeace respektiert werden.

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