Pressemitteilung

Maul- und Klauenseuche

Bonn, -

1. Maul- und Klauenseuche für Menschen ungefährlich

MKS ist eine Tierseuche. Für den Menschen besteht nach Auskunft des Robert Koch-Instituts (Pressemitteilung vom 28.02.2001) und der Bundesanstalt für Virusforschung (Quelle: MKS-Dokumentation des Milchindustrieverbandes) bei den hier üblichen hygienischen Bedingungen beim Verzehr von Milch und Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischerzeugnissen keine Gefahr. In der Fachliteratur sind lediglich einzelne Erkrankungsfälle bei Menschen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt mit erkrankten Klauentieren bzw. dem Virus hatten, beschrieben. Allerdings kann das Virus durch Menschen (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge usw.) auf gesunde Tiere übertragen werden.

2. Wissenschaftliche Grundlagen

Der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist ein Virus aus der Familie der Picorna-Viren. Das Virus ist leicht übertragbar, hat eine sehr große Ansteckungsfähigkeit und tritt in verschiedenen Typen auf. Das MKS-Virus widersteht Kälte und Salz. In Stallmist und Jauche bleibt es bis zu zwei Wochen aktiv. Auch in tiefgefrorenen, kontaminierten Lebensmitteln kann sich der Erreger halten.

Dagegen wird das MKS-Virus rasch abgetötet

  • durch direkte Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung, d.h. z.B. beim Pasteurisieren von Milch oder bei der Herstellung von Brüh- und Kochwürsten
  • durch pH-Wert-Veränderungen im sauren und alkalischen Bereich
  • durch die normale Fleischreifung.

Die Maul- und Klauenseuche betrifft alle Paarhufer: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh-, Dam- und Schalenwild.

Typische Merkmale der Krankheit sind kleine gelblich weiße Bläschen an Lippen und Maulschleimhaut (Aphthen) der Tiere. Bei jungen Tieren führt die Seuche oft zum Tod. Erwachsene Tiere überleben meist. Rinder können das Virus bis zu zwei Jahren in ihrem Körper tragen und verbreiten. Bei einigen Virusstämmen verläuft die Krankheit auch ohne Symptome. Jungtiere verenden dann plötzlich ohne sichtbare Erkrankung.

Der Virus wird durch direkten und indirekten Kontakt übertragen. Alle Körperflüssigkeiten und Exkremente sind virushaltig. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Seuche beträgt bis zu zwölf Tage, bei Rindern 2 bis 7, bei Ziegen und Schafen 1 bis 6 und bei Schweinen 2 bis 12 Tage.

Die Maul- und Klauenseuche ist fast weltweit bekannt, ausgenommen sind Nordamerika, Australien, Neuseeland, Japan und Teile von Westeuropa. Je nach Region dominieren bestimmte Virustypen. Am häufigsten ist die Seuche bisher in Südamerika und in Vorderasien.

Eine vorbeugende Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche ist möglich, wird in der EU aber seit 1991 nicht mehr praktiziert. Die Impfung birgt zwei Probleme:

  • Das MKS-Virus wandelt sich laufend und bringt neue Virusstämme hervor. Der Impfstoff muss jeweils neu entwickelt werden.
  • Die Tiere entwickeln durch die Impfung Antikörper. Es lässt sich dann nicht mehr unterscheiden, ob das Tier Kontakt mit dem Virus oder nur Kontakt mit dem Impfstoff hatte. Die Bekämpfung der Seuche wird dadurch erschwert.

Gegen die Impfung spricht auch, dass MKS-freie Länder wie die USA die Einfuhr geimpfter Tiere verbieten, da sie nicht mit Sicherheit von infizierten Tieren zu unterscheiden sind.

3. Rechtliche Grundlagen

Die MKS-Bekämpfung ist in Europa weitgehend harmonisiert. Zahlreiche Regelungen wurden als Richtlinien erlassen und in das nationale Recht umgesetzt. Außerdem haben die Bundesländer, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind, eine Reihe von Durchführungsbestimmungen erlassen.

Die Bundesregierung hat 1998 einen Maßnahmenkatalog Maul- und Klauenseuche veröffentlicht (www.bml.de), der u.a. eine Checkliste für Maßnahmen nach MKS-Verdacht/Bestätigung enthält. Die erwähnte Website des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft enthält darüber hinaus eine Reihe wichtiger Informationen zu MKS.

4. Krisenmanagement

Grundlegende Hinweise zum Vorgehen im Krisenfall sind dem BLL-Leitfaden Krisenmanagement zu entnehmen. Entscheidend ist, dass Unternehmen zusammen mit der örtlichen Veterinärverwaltung Maßnahmen und praktisches Vorgehen im MKS-Fall festlegen. Dabei sollten auch Basispapiere für die Presse- und Verbraucheranfragen erstellt werden. Der BLL steht für die Koordination in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden zur Verfügung.

Darüber hinaus informiert der BLL über die Ergebnisse des Ständigen Veterinärausschusses in Brüssel, der bisher zusätzliche MKS-Schutzmaßnahmen für das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande und Irland befürwortet hat. In Deutschland ist bisher kein MKS-Fall aufgetreten.

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