Speiseinsekten

Snackinsekten, Insektenburger, Insektenriegel, Insektenbrot – Zahlreiche Insekten-Lebensmittelprodukte befinden sich inzwischen auf dem deutschen Markt. Wir erklären die rechtliche Lage.

Mit Knoblauch angebratene Wanderheuschrecken

Speiseinsekten: Mit Knoblauch angebratene Wanderheuschrecken

© Lebensmittelverband Deutschland / Tobias Rücker
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Sind Insekten und daraus hergestellte Lebensmittel neuartige Lebensmittel?

Ja, das ist über die die neue Begriffsbestimmung für neuartige Lebensmittel (Novel Food) klargestellt worden, in der es nun heißt: Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden. Damit ist eine „Regelungslücke“ geschlossen worden, denn bislang waren Insekten und daraus hergestellte Lebensmittel gerade nicht erfasst, sondern nur bestimmte aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten wie etwa bestimmte Eiweißisolate oder ähnliches.

Für Insekten und daraus hergestellte Lebensmittel gilt dann im Übrigen auch die Regelung des Artikels 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283, nach der in Verbindung mit den jeweiligen Durchführungsverordnungen Zulassungsanträge oder Meldungen bis zum 1. Januar 2019 gestellt werden müssen, die entsprechenden Lebensmittel dann aber bis zu einer Entscheidung über den Antrag weiter in Verkehr gebracht werden dürfen.

Bis heute wurden einige Anträge zur Zulassung bestimmter Insektenarten und Lebensmitteln daraus gestellt, bis dato (12. Februar 2021) ist dazu jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Bislang ist keine Insektenart in der EU als Novel Food zugelassen.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner probiert Enerigebällchen mit Insektenprotein vom Startup Isaac Nutrition.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner probiert Enerigebällchen mit Insektenprotein vom Startup Isaac Nutrition.

© Tobias Rücker / Lebensmittelverband Deutschland
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Bildergalerie: Insektenburger & Insektenprodukte