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Was steht auf dem Etikett? – Deklaration von Zusatzstoffe


Deutschland und die anderen Länder der EU haben ein strenges Kennzeichnungsrecht. Auf verpackten Lebensmitteln stehen in der Regel folgende Hinweise:
  • Name des Lebensmittels
  • Gewicht
  • Zutatenverzeichnis einschließlich
  • der Zusatzstoffe
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Name des Herstellers
  • Chargen-(Partie-)Nummer
  • ggf. Hinweise zur Lagerung und Zubereitung.


Die einzelnen Zutaten müssen im Zutatenverzeichnis in ab steigender Reihenfolge angegeben werden. Zusatzstoffe sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Zutatenverzeichnis aufgeführt:
  • mit einem Klassennamen, der den Anwendungsgrund erkennen lässt, z. B. "Farbstoff" und
  • mit ihrer chemischen Bezeichnung, z.B. "Kurkumin" oder mit ihrer E-Nummer, z.B. "Farbstoff E 100".
  • einer spezifischen Angabe, sofern der Zusatzstoff aus bestimmten potenziell allergenen Rohstoffen gewonnen wurde, z. B. "Emulgator Sojalecithin" oder "Emulgator E 322 (aus Soja)".


Auch bei loser (unverpackter) Ware gibt es besondere Kennzeichnungsvorschriften für Zusatzstoffe. In der Regel werden auf oder neben den Lebensmitteln die Klassennamen der Stoffe angegeben, wie z. B. Konservierungs- und Farbstoffe. So können sich auch Verbraucher informieren, die bestimmte Zusatzstoffe aus Gründen individueller Empfindlichkeiten meiden möchten. Die Angabe aller Zusatzstoffe würde zu einem schwer überschaubaren und weniger informativen Schilderwald beim Warenangebot führen.



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