BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Lebensmittelzusatzstoffe - unnötig oder notwendig?


Informationspapier des BLL

I. Warum Lebensmittelzusatzstoffe?

Es gibt heutzutage ein vielfältiges Angebot an Lebensmitteln, das jedem Verbraucher eine auf den individuellen Bedarf angepasste reichhaltige Auswahl ermöglicht. In der Bundesrepublik Deutschland erreichen zwischen 70 und 80 Prozent des Lebensmittelangebotes den Verbraucher heute in mehr oder weniger verarbeiteter Form, und damit kommt der Landwirtschaft, der Industrie, dem Handwerk und dem Handel eine zentrale Funktion bei der Versorgung der Bevölkerung zu.

Die Lebensmittelwirtschaft wird ihrer hohen Verantwortung bei der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung gerecht, indem sie dem Verbraucher eine Fülle an sicheren und abwechslungsreichen Lebensmitteln von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stellt.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stellt die Lebensmittelwirtschaft Erzeugnisse her, die beständige Qualität haben und die vom Verbraucher gewünschten Eigenschaften aufweisen. Rohstoffe schwanken von Natur aus in ihrer Qualität, bedingt durch jahreszeitliche und klimatische Veränderungen, sie sind oftmals leicht verderblich. Neben einer Auswahl von geeigneten Rohstoffen und ihrer nachfolgenden Behandlung und Verarbeitung kann auch die Verwendung von Zusatzstoffen unabdingbar sein.

Zusatzstoffe erfüllen eine Vielzahl von Funktionen: Einerseits machen sie ein Lebensmittel sicherer, indem sie es vor Bakterien, Oxidation oder anderen chemischen Veränderungen schützen (z. B. Konservierungsstoffe, Antioxidantien), zum anderen tragen sie dazu bei, dass die organoleptischen Eigenschaften (Geruch, Geschmack, Aussehen, Textur) der Lebensmittel verbessert werden (z. B. durch Farbstoffe, Süßstoffe, Dickungsmittel).

II. Unterschiedliche nationale Bestimmungen erfordern eine einheitliche Regelung im europäischen Binnenmarkt

Das europäische Lebensmittelrecht wurde in den letzten Jahren fast vollständig harmonisiert. Damit ist eine unerlässliche Voraussetzung für den freien Warenverkehr von Lebensmitteln im Gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) geschaffen worden.

Eine vollständige Harmonisierung bedeutet, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gleichen Zusatzstoffe für die gleichen Verwendungszwecke unter den gleichen Bedingungen einsetzbar sind. Damit werden gleiche Anforderungen an den Verbraucherschutz gestellt, und es werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.

Die Harmonisierung der Zusatzstoffregelungen der derzeit 25 Mitgliedstaaten führt zwar zahlenmäßig zu einer Ausweitung der zugelassenen Zusatzstoffe; jedoch ist eine erweiterte Zulassung von Zusatzstoffen nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einer steigenden Verwendung. Eine Zulassung von Zusatzstoffen bedeutet nämlich nur, dass sie verwendet werden dürfen, nicht aber verwendet werden müssen.

Die Verwendung von Zusatzstoffen in Deutschland ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Dieser Trend wird sich aufgrund weiterer Zulassungen kaum ändern, zumal sie vielfach keine neuen Anwendungsbereiche eröffnen, sondern nur Alternativen zu bestehenden darstellen.

III. Verwendung nur nach "amtlicher” Genehmigung -
Verbraucherschutz ist unteilbar

Ohne Frage muss sich die Zulassung von Zusatzstoffen an strengen Kriterien messen lassen, die in der Zusatzstoff-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union festgelegt sind. Zusatzstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden.

Die erste und wichtigste Anforderung an jede Zusatzstoffzulassung und damit auch an die Zusatzstoffharmonisierung ist der vorbeugende Gesundheitsschutz. Er muss die Gewähr bieten, dass die erlaubten Zusatzstoffe in dem zugelassenen Umfang nach dem Erkenntnisstand der Wissenschaft gesundheitlich unbedenklich sind.

Die erste und wichtigste Anforderung an jede Zusatzstoffzulassung und damit auch an die Zusatzstoffharmonisierung ist der vorbeugende Gesundheitsschutz. Er muss die Gewähr bieten, dass die erlaubten Zusatzstoffe in dem zugelassenen Umfang nach dem Erkenntnisstand der Wissenschaft gesundheitlich unbedenklich sind.

Die zweite Anforderung, die eine sachgerechte Zusatzstoffharmonisierung erfüllen muss, ist die Gewährleistung der Zulassung der Stoffe in technologisch erforderlichem Umfang. Dabei stellt sich die Frage nach der technologischen Notwendigkeit auf Gemeinschaftsebene anders und wesentlich komplexer dar als im vergleichsweise überschaubaren Bereich eines einzelnen Mitgliedstaates.

Die dritte Voraussetzung für die Zulassung von Zusatzstoffen ist, dass der Verbraucher durch ihre Verwendung nicht getäuscht werden darf.

Anhand des Zutatenverzeichnisses kann sich der Verbraucher orientieren, welche Zusatzstoffe in dem jeweiligen Produkt verwendet worden sind. Diese sind in der Regel mit dem Klassennamen, z. B. "Farbstoff", und dem spezifischen Namen oder der E-Nummer anzugeben (z. B. "Farbstoff Kurkumin" oder "Farbstoff E 100"). Die E-Nummer bedeutet, dass der betreffende Stoff auf gesundheitliche Unbedenklichkeit gründlich überprüft worden ist.

Die in den Medien häufig als allergieauslösende Substanzen dargestellten Lebensmittelzusatzstoffe spielen gegenüber natürlichen Lebensmittelinhaltsstoffen eine untergeordnete Rolle.

Zusatzstoffe, verantwortungsvoll eingesetzt, sind bei einer Reihe von Produkten Voraussetzung für hohe Qualität, Sicherheit und Verbraucherakzeptanz. Es gibt keine andere Stoffgruppe, mit der Menschen in Kontakt kommen, die hinsichtlich ihres denkbaren toxikologischen Potentials so gut überprüft worden ist, wie das bei den Zusatzstoffen der Fall ist. Die Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die eingesetzten Lebensmittelzusatzstoffe sicher sind.
zurück

zur Übersicht

Weitere Inhalte

Publikationen

Fachthemen

Mitglieder-Login


BLL-Pressemitteilungen
07.09.2010
Lebensmittelwirtschaft steht in konstruktivem Dialog mit Verbraucherorganisationen
mehr
BLL-Publikationen
Lebensmittelallergien - Ein Ratgeber für den Einkauf
Lebensmittelallergien - Ein Ratgeber für den Einkauf Zur Bestellseite

Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Zusatzstoffe in Lebensmitteln Zur Bestellseite