Ökologische Lebensmittel
Ökologischer Landbau
Lebensmittel aus ökologischem Anbau finden in Deutschland seit einigen Jahren nicht zuletzt aufgrund eines deutlich verbreiterten Angebots sowie verstärkter Informationskampagnen, insbesondere durch das nationale "Bio-Siegel", eine erhöhte Aufmerksamkeit und Nachfrage beim Verbraucher.
Ziele des ökologischen Pflanzenbaus wie der ökologischen Tierhaltung sind behutsame Produktionsmethoden unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, der verstärkte Rückgriff auf ökologische Kreislaufsysteme, harmonische Nutzung der ländlichen Räume und artgerechte Tierhaltung. In der Definition des Codex Alimentarius heißt es: Der ökologische Landbau ist ein umfassendes System landwirtschaftlicher Produktion (Pflanzen und Tiere), das einem innerbetrieblichen Kreislauf den Vorzug gibt vor dem Einsatz von externen Produktionsfaktoren. Dazu werden biologische und mechanische Anbaumethoden angewandt, während auf chemisch-synthetische Hilfsstoffe verzichtet wird.
EG-Öko-Verordnung
Welchen Anforderungen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel entsprechen müssen, wenn sie mit einem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarktet werden, ist rechtlich klar definiert. Mit der im Juni 1991 erlassenen Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel, der sog. "EG-Öko-Verordnung", wurde für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstmals ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen, dessen Vorgaben unmittelbar in allen Mitgliedstaaten galten. Die "EG-Öko-Verordnung" ist immer wieder durch zahlreiche Änderungsverordnungen an die technische und wissenschaftliche Entwicklung sowie an die Realitäten des Marktes für ökologische Lebensmittel angepasst worden. In den sehr detailliert ausgestalteten Rechtsvorschriften wurden nicht nur die Anforderungen und Bedingungen des ökologischen Landbaus einschließlich der ökologischen Tierhaltung formuliert, sondern auch die Einzelheiten der Erzeugung, der Weiterverarbeitung, der Kennzeichnung, der Kontrolle und des Handels mit ökologischen Lebensmitteln in der Gemeinschaft.
Am 1. Januar 2009 ist die bisherige EG-Öko-Verordnung durch die neue Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2029/91 abgelöst worden. Die neuen Regelungen enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion ebenso wie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen. Die bisherigen hohen ökologischen Produktionsstandards bleiben erhalten. Mit der neuen EG-Öko-Verordnung wird ferner die Basis für die Aufnahme von Regelungen für die ökologische Aquakultur, Wein, Seetang und Hefen geschaffen. Die Verwendung des neuen (noch zu schaffenden) Gemeinschaftslogos für vorverpackte Produkte aus der EU und des damit verbundenen verpflichtenden Herkunftshinweises auf den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe wird zeitlich versetzt erst ab dem 1. Juli 2010 verbindlich. Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie das vertraute Bio-Siegel und auch die Verwendung privater Logos, bspw. von Anbauverbänden, bleibt weiterhin möglich. Die Auslobungsmöglichkeiten werden außerdem in einigen Punkten erweitert. Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen bleibt mit Ausnahme von Tierarzneimitteln im ökologischen Landbau generell verboten. Allerdings wird nunmehr auf den allgemein geltenden Kennzeichnungsschwellenwert für zufällige oder technisch unvermeidbare Einträge in Höhe von maximal 0,9 % Bezug genommen. Das bewährte Kontrollsystem bleibt in seinen Grundzügen erhalten. Die umfangreichen Regelungen der Anhänge zur bisherigen EG-Öko-Verordnung wurden ohne inhaltliche Änderungen im Rahmen einer wichtigen Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 889/2008) der Kommission übernommen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1254/2008 wurde die Durchführungsverordnung um Vorgaben zur Herstellung, Zubereitung und Formulierung ökologischer/biologischer Hefen und der dabei zugelassenen Verarbeitungshilfen, zur Verwendung natürlicher Farben bzw. natürlicher Überzugsstoffe zum dekorativen Färben der Schale gekochter (Öko-) Eier (nach entsprechender Zulassung durch die zuständige Behörde in den Mitgliedstaaten) und zum Umfang der Verwendung von Umstellungsfuttermitteln ergänzt.
Einen guten Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte gibt der Leitfaden "Die neue EG-Verordnung ökologischer Landbau – Eine einführende Erläuterung mit Beispielen (1. Auflage; Stand: Januar 2009)", die auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse090123.php abrufbar ist.



