BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Allgemeines Lebensmittelrecht


Mit dem am 7. September 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts ist die durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) begonnene Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts auf der nationalen Ebene komplettiert worden. Zentraler Punkt des Neuordnungsgesetzes ist das in Artikel 1 enthaltene "Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB)", das das zuvor geltende "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz – LMBG" abgelöst hat.

Seitdem sind für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zwei parallel geltende Dachregelungen von Bedeutung, die ineinander greifen, sich ergänzen und die grundlegenden Vorgaben des Lebensmittelrechts enthalten. Die Rechtsunterworfenen müssen danach beide Regelungswerke (Verordnung (EG) Nr. 178/2002; dort für Lebensmittel vor allem Art. 10 (Information der Öffentlichkeit), 14 (Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit), 17 (Verantwortlichkeiten), 18 (Rückverfolgbarkeit), und 19 (Rücknahme/Rückruf/Meldepflichten) und das LFGB) nebeneinander berücksichtigen, um den vollen Geltungsumfang der lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Grundanforderungen zu erfassen. Diese Verzahnung wird besondere Anforderungen an den praktischen Umgang mit den neuen Dachregelungen des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts stellen. Ergänzend sind die Leitlinien des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit für die Anwendung der Artikel 11,12,16,17,19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu berücksichtigen. Diese sollen dazu dienen, "allen an der Lebensmittelherstellungskette Beteiligten die Aussagen der Verordnung näher zu bringen, damit sie vorschriftsmäßig und einheitlich angewendet werden können". In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Leitlinien rechtlich nicht verbindlich sind, aber in der Praxis de facto Bedeutung erlangen werden.

Das LFGB passt das nationale Lebensmittel- und Futtermittelrecht an die Vorgaben der unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr. 178/2002 an, die in all ihren Teilen seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist und ergänzt diese. Dies wird im LFGB ausdrücklich in § 1 Abs. 2 deutlich gemacht. In Orientierung an dem einheitlichen Regelungsansatz der Basis-Verordnung "Vom Acker bis zum Teller" wird erstmals ein gemeinsames Dachgesetz für Lebensmittel und Futtermittel auf nationaler Ebene geschaffen. Ob das LFGB angesichts seiner Komplexität und seiner Vielzahl von Verordnungsermächtigungen wirklich dem eigenen Regelungsziel einer besseren Handhabbarkeit und einer höheren Transparenz gerecht wird, darf bezweifelt werden.

Im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und dem LFGB stellen sich in der Praxis zahlreiche Auslegungsfragen, auf deren Lösung in bundesweit einheitlicher Form der BLL aktiv hinarbeitet.


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07.09.2010
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