BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Wissenswertes rund ums Thema Lebensmittelbestrahlung


1. Was versteht man unter Lebensmittelbestrahlung?
Unter Lebensmittelbestrahlung versteht man die gezielte Behandlung von Lebensmitteln mit einer genau definierten Strahlendosis. Eingesetzt wird dabei eine bestimmte Art von Energie, die so genannte ionisierende Strahlung. Die Lebensmittelbestrahlung dient u. a. der Entkeimung, Konservierung und somit der Verlängerung der Haltbarkeit. Neben Lebensmitteln wie Gewürzen, Kräutern, Geflügel, Obst und Gemüse werden auch andere Produkte zur Erzielung gewünschter Wirkungen bestrahlt. Dazu gehören Kosmetika, Korken für Weinflaschen, Verbrauchsmaterial für Krankenhäuser, medizinische Produkte sowie Verpackungsmaterial für Lebensmittel.

2. Sind bestrahlte Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich?
Ja:
Zur Sicherheit der Lebensmittelbestrahlung wurden zahlreiche Untersuchungen auf internationaler Ebene durchgeführt. Kein Untersuchungsergebnis zeigte auf, dass eine gesundheitliche Bedenklichkeit der Lebensmittel besteht. Dies gilt auch für hohe Dosen zur Sterilisierung, solange das Lebensmittel genießbar bleibt und seine technologischen Eigenschaften erhalten bleiben.

Untersucht wurden beispielsweise chemische Veränderungen in den Lebensmitteln. Die bei der Lebensmittelbestrahlung entstehenden Substanzen wie Ameisensäure, Acetaldehyd oder Kohlendioxid kommen in Lebensmitteln entweder natürlich vor oder werden auch bei der Erhitzung gebildet. Bei keinem der so genannten Radiolyseprodukte hat sich ein Hinweis auf eine evtl. Schädlichkeit nach Verzehr ergeben.

Der frühere Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" gab mehrere befürwortende Stellungnahmen zur Lebensmittelbestrahlung ab; er betonte jedoch auch, dass die Lebensmittelbestrahlung nicht dazu dienen darf, Nachlässigkeiten beim Umgang mit Nahrungsmitteln insbesondere bei der Hygiene zu verdecken.

3. Verändert sich der Nährwert der Produkte?
Kaum:
Umfassende Untersuchungen haben auch gezeigt, dass Makronährstoffe wie Proteine, Kohlenhydrate und Fett verhältnismäßig stabil sind. Einige Vitamine (wie z. B. A, C und E) können empfindlich auf alle Behandlungen einschließlich Bestrahlung reagieren. Geeignete Bestrahlungsbedingungen (z. B. Sauerstoffausschluss oder niedrige Temperaturen) können evtl. Vitaminverluste allerdings minimieren. Die Untersuchungsergebnisse bewiesen jedoch auch hier, dass der Nährwert von Lebensmitteln nicht mehr als bei anderen Verarbeitungs- und Konservierungsverfahren für Lebensmittel beeinträchtigt wird.

4. Werden die Lebensmittel radioaktiv?
Nein:
In allen Ländern, in denen die Lebensmittelbestrahlung zugelassen ist, unterliegen Strahlenquellen und eingesetzte Energiearten gesetzlichen Regelungen und amtlicher Überwachung. Zur Bestrahlung durchläuft das Lebensmittel ein Strahlungsfeld mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit; auf diese Weise wird die an das Lebensmittel abgegebene Dosis oder Energiemenge gesteuert. Das Lebensmittel selbst kommt mit der Strahlungsquelle nie in Berührung. Die höchstzulässige Strahlungsenergie für Elektronen- und Röntgenstrahlen der beiden apparativ erzeugten Strahlenarten, die genutzt werden dürfen, beträgt zehn Millionen Elektronenvolt (MeV) in Elektronenstrahlen, bzw. fünf MeV in Röntgenstrahlen. Selbst wenn Lebensmittel sehr hohen Strahlendosen aus diesen Quellen ausgesetzt werden, beträgt die induzierte Radioaktivität höchstens ein Tausendstel eines Becquerel pro Kilogramm Lebensmittel wie Modellrechnungen gezeigt haben. Dieser Wert ist 200.000 Mal geringer als die im Lebensmittel natürlich vorhandene Radioaktivität.

5. Welche gesetzlichen Regelungen gelten?
Im Jahr 1999 wurden zwei EU-Richtlinien (1999/2/EG und 1999/3/EG) verabschiedet, die gemeinschaftlich einheitliche Vorgaben zur Lebensmittelbestrahlung setzen. Danach dürfen Lebensmittel nur bestrahlt werden, wenn dies aufgrund der Lebensmittelhygiene erforderlich und gesundheitlich unbedenklich ist oder wenn damit nachweislich ein technologischer oder sonstiger Vorteil oder ein Nutzen für den Verbraucher verbunden ist. EU-einheitlich ist genau festgelegt, welche Lebensmittel mit welcher Dosis bestrahlt werden dürfen, welche Strahlenquellen benutzt werden dürfen, wie die Zulassung und Überwachung von Bestrahlungsanlagen zu erfolgen hat und wie mit Drittlandseinfuhren verfahren wird. Auch die Kennzeichnung der Bestrahlung von Lebensmitteln ist einheitlich geregelt. Alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten - ob lose oder verpackt - die bestrahlt wurden, müssen für den Verbraucher ersichtlich mit dem Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden. In Deutschland sind diese Regelungen in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung umgesetzt worden.

6. Welche Lebensmittel dürfen bestrahlt werden?
Auf Gemeinschaftsebene ist derzeit ausschließlich die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen einheitlich geregelt. Die Bestrahlung zur Keimreduzierung bei Gewürzen wird als das effektivste heute zur Verfügung stehende Verfahren angesehen. Mitgliedstaaten, in denen die Bestrahlung anderer Lebensmittel üblich ist, dürfen dies zunächst beibehalten, sie haben jedoch keinen Anspruch, diese Lebensmittel in Mitgliedstaaten zu exportieren, in denen die Bestrahlung derartiger Produkte nicht zugelassen ist. Im Amtsblatt der Europäischen Union werden regelmäßig Listen veröffentlicht, aus denen zu ersehen ist, welche Lebensmittel in welchen Mitgliedstaaten bestrahlt werden dürfen (derzeit letzte Veröffentlichung im Amtsblatt C 283 vom 24.11.2009, S. 5).

7. Kann die Lebensmittelbestrahlung angewendet werden, um verdorbene Lebensmittel wieder brauchbar zu machen?
Nein:
Weder Bestrahlung noch irgendeine andere Behandlung kann den Verderbnisprozess rückgängig machen und verdorbene Lebensmittel in essbare verwandeln. Wenn ein Lebensmittel durch beginnenden Verderb schlecht schmeckt, aussieht oder riecht, lässt es sich durch keine Behandlung, auch nicht durch Bestrahlung, in einen besseren Zustand versetzen.

Die europäischen gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Lebensmittel nur bestrahlt werden dürfen, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden und für den Verzehr geeignet sind. Lebensmittelbestrahlung darf nicht als Ersatz für Hygiene oder Gesundheitsmaßnahmen, gute Herstellungs- oder landwirtschaftliche Praxis eingesetzt werden.

8. Ist die Bestrahlung von Lebensmitteln nachweisbar?
Für den Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln sind mehrere Analysemethoden entwickelt worden, die von der Lebensmittelüberwachung in der Routinekontrolle angewendet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht auf seiner Homepage jährlich einen Bericht über die Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung zur Bestrahlung.

9. Wie sieht die Situation in der Bundesrepublik Deutschland aus?
Nach § 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist es in Deutschland grundsätzlich verboten, Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen zu behandeln und derartige Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d. h. das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, unter bestimmten Umständen die Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen zuzulassen. Dies ist durch den Erlass der Lebensmittelbestrahlungsverordnung geschehen, mit der entsprechende europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden. Nach dieser Verordnung ist in Deutschland die Bestrahlung von getrockneten Gewürzen und Kräutern zugelassen. Darüber hinaus dürfen seit Juni 2006 aufgrund einer Allgemeinverfügung tiefgefrorene mit ionisierenden Strahlen behandelte Froschschenkel aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland eingeführt werden.

10. Wie steht der BLL zur Lebensmittelbestrahlung?
Die Lebensmittelbestrahlung ist als modernes Verfahren eine notwendige und wirkungsvolle Maßnahme im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und im Hinblick auf die Erhaltung einer breiten Lebensmittelpalette. Sie kann somit als eine wirksame Maßnahme der modernen Qualitätssicherung angesehen werden. Im Falle der Gewürze und getrockneten Kräuter ist die Bestrahlung das effektivste heute zur Verfügung stehende Verfahren, um eine evtl. Keimbelastung zu reduzieren.

Erste Priorität hat die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte. Die zahlreichen Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Lebensmittelbestrahlung in den genau festgelegten Dosen keine negativen Effekte auf die Lebensmittelsicherheit hat.

Die vorgeschriebenen Kennzeichnungsregelungen der EG-Gesetzgebung zur Lebensmittelbestrahlung stellen sicher, dass der Verbraucher als gleichberechtigter Partner im Markt seine freie Kaufentscheidung treffen kann.
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