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Lebensmittelbestrahlung


Unter Lebensmittelbestrahlung versteht man die gezielte physikalische Behandlung von Lebensmitteln mit einer genau definierten Strahlendosis in abgeschlossenen Anlagen. Eingesetzt wird dabei immer eine bestimmte Art von Energie, die so genannte ionisierende Strahlung. Die Lebensmittelbestrahlung kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie beispielsweise
  • Verhinderung der Keimung und Sprossung von Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch,
  • Verlängerung der Haltbarkeit und Verhütung von lebensmittelbedingten Krankheiten durch Verringerung der Anzahl lebensfähiger Mikroorganismen, z. B. Salmonellen in Geflügel,
  • Verringerung von Mikroorganismen in Gewürzen und Kräutern,
  • Verzögerung der Reifung von Obst und Gemüse,
  • Abtöten von Insekten, die Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Nüsse befallen.


Weltweit werden neben Lebensmitteln wie Gewürzen, Kräutern, Geflügel, Obst und Gemüse auch andere Produkte zur Erzielung gewünschter Wirkungen bestrahlt. Dazu gehören Kosmetika, Korken für Weinflaschen, Verbrauchsmaterial für Krankenhäuser, medizinische Produkte sowie Verpackungsmaterial für Lebensmittel.

Die Sicherheit der bestrahlten Lebensmittel wurde in zahlreichen Untersuchungen auf internationaler Ebene überprüft. Die Untersuchungsergebnisse zeigten auf, dass keine gesundheitliche Bedenklichkeit der Lebensmittel besteht. Untersucht wurden beispielsweise die Bildung toxischer Stoffe in Lebensmitteln oder eine negative Veränderung der Nährwerteigenschaften der Produkte.

Auf europäischer Ebene werden die Bestrahlung von Lebensmitteln und die Verarbeitung bestrahlter Lebensmittelzutaten durch folgende Richtlinien geregelt:
  • Rahmenrichtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile und
  • Durchführungsrichtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen.


Durch diese Richtlinien wird EU-einheitlich vorgeschrieben, welche Lebensmittel mit welcher Dosis bestrahlt werden dürfen, welche Strahlenquellen benutzt werden dürfen, wie die Zulassung und Überwachung von Bestrahlungsanlagen zu erfolgen hat und wie mit Drittlandseinfuhren zu verfahren ist. EU-einheitlich geregelt ist derzeit ausschließlich die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen. Bis Einvernehmen über die Ergänzung dieser EU-Liste erzielt wird, können vorerst auch nationale Zulassungen für die Bestrahlung bestimmter Lebensmittelkategorien unter definierten Bedingungen erteilt werden.

Die Kennzeichnung der Bestrahlung von Lebensmitteln ist ebenfalls einheitlich geregelt. Alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, ob lose oder verpackt, die bestrahlt wurden, müssen für den Verbraucher ersichtlich mit dem Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden.

Die Behandlung eines Lebensmittels mit ionisierenden Strahlen muss folglich ausdrücklich zugelassen werden. Die Voraussetzung für eine solche Zulassung ist gegeben, wenn:
die Lebensmittelbestrahlung technologisch sinnvoll und notwendig ist,
sie gesundheitlich unbedenklich ist,
sie für den Verbraucher nützlich ist,
sie nicht als Ersatz für Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen oder für gute Herstellungs- oder Landwirtschaftsverfahren verwendet wird.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wird regelmäßig ein Verzeichnis veröffentlicht, aus dem ersichtlich wird, welche Lebensmittelkategorien in den einzelnen Mitgliedstaaten bestrahlt werden dürfen. Nationale Zulassungen bestehen in Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und im Vereinigten Königreich. In Deutschland ist derzeit ausschließlich die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen zugelassen. Zudem dürfen seit 2006 aufgrund einer Allgemeinverfügung tiefgefrorene mit ionisierenden Strahlen behandelte Froschschenkel eingeführt werden, sofern sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig im Verkehr sind.

Der BLL sieht die Lebensmittelbestrahlung als eine moderne und wirkungsvolle Maßnahme im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Im Falle der Gewürze und getrockneten Kräuter ist die Bestrahlung das effektivste heute zur Verfügung stehende Verfahren, um eine eventuelle Keimbelastung zu reduzieren. Die vorgeschriebenen Kennzeichnungsregelungen der EU-Gesetzgebung zur Lebensmittelbestrahlung stellen sicher, dass der Verbraucher als gleichberechtigter Partner im Markt seine freie Kaufentscheidung treffen kann.


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