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Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmitteln


Was sind Pflanzenschutzmittel?
Pflanzenschutzmittel sind im Pflanzenschutzgesetz definiert. Sie dienen insbesondere dem nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schaderregern. Je nach Zielorganismus unterscheidet man unter anderem zwischen Herbiziden (Schutz vor Unkräutern), Insektiziden (Schutz vor Insekten), Fungiziden (Schutz vor Pilzen), Akarizide (Schutz vor Milben) und Molluskiziden (Schutz vor Schnecken).

Warum werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt?
Pflanzenschutzmittel dienen vor allem der Sicherung des Ernteertrags in der Landwirtschaft. Ziel der modernen Landwirtschaft ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte in guter Qualität und großer Vielfalt, zu akzeptablen Preisen und über möglichst lange Zeiträume im Jahr. Dazu ist sie in bestimmten Situationen auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln angewiesen. Auch bei der Lagerhaltung oder während des Transportes kann ein Schutz des Erntegutes durch Pflanzenschutzmittel erforderlich werden. Das gilt im Übrigen auch für ökologisch arbeitende Betriebe, denen allerdings nur ein kleines Spektrum an Wirkstoffen zur Verfügung steht.

Was bedeutet es, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten?
Ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel kann nicht nur zu einer geringeren Ernte sondern auch zu einer schlechteren Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse führen. Durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß guter landwirtschaftlicher Praxis kann das Wachstum von Schimmelpilzen und damit die Bildung von Schadstoffen reduziert werden. Schimmelpilze bilden Mykotoxine, die zu den giftigsten bekannten Stoffen zählen. Darüber hinaus führen Wissenschaftler die Verbreitung von Greiskrautarten, die ebenfalls giftige Stoffe enthalten und Salatmischungen verunreinigen können, auf das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel zurück.

Welche Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden?
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur angeboten und verwendet werden, wenn sie für den jeweiligen Einsatzzweck zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt national. In Deutschland werden Zulassungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Mitwirkung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erteilt. Die zulässigen Wirkstoffe, die in den Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, werden zunehmend auf europäischer Ebene harmonisiert. Das BVL veröffentlicht im Internet eine Liste der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die regelmäßig aktualisiert wird (www.bvl.bund.de).

Gibt es einen Unterschied zwischen Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden?
Die beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet, obwohl Pflanzenschutzmittel eine Untergruppe der Pestizide sind. Pflanzenschutzmittel werden nur bei Pflanzen, lebenden Teilen von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen angewendet. Zu den Pestiziden im weiteren Sinn zählen auch Biozide, die beispielsweise der Desinfektion von Räumen dienen oder als Wirkstoffe in Rattenködern verwendet werden.

Was bedeutet "gute landwirtschaftliche Praxis"?
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden darf. Dieser auch als "gute landwirtschaftliche Praxis" bezeichnete Grundsatz bedeutet, dass Pflanzenschutzmittel stets standort-, kultur- und situationsbezogen eingesetzt werden und ihr Einsatz auf das notwendige Maß beschränkt wird. Die Maßnahmen müssen sachgerecht durchgeführt und dokumentiert werden.

Weshalb können Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln vorkommen?
Auch bei guter landwirtschaftlicher Praxis lassen sich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nicht völlig vermeiden. Viele Pflanzenschutzmittel bauen sich im Laufe der Zeit ab. Somit kann der Zeitpunkt der notwendigen Anwendung Einfluss darauf haben, in welchem Umfang Pflanzenschutzmittel im Erntegut noch vorhanden sind. Andere Pflanzenschutzmittel enthalten langlebige Wirkstoffe. Hinzu kommt, dass mit Entwicklung neuer Analysemethoden immer kleinere Rückstände nachgewiesen werden können. In aller Regel werden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Wie werden Rückstandshöchstgehalte festgesetzt?
In Feldversuchen wird festgestellt, in welchen Mengen Pflanzenschutzmittel bei guter landwirtschaftlicher Praxis in oder auf dem Lebensmittel noch vorhanden sein können. Hieraus werden die zulässigen Rückstandshöchstgehalte abgeleitet. Sie sind in der Regel sehr viel niedriger, als es aus toxikologischer Sicht erforderlich wäre. In keinem Fall wird der Höchstgehalt höher festgesetzt, als gesundheitlich vertretbar wäre.

Wie wird die gesundheitlich vertretbare Menge ermittelt?
Es wird sowohl die chronische als auch die akute Toxizität bewertet. Im Hinblick auf die chronische Toxizität wird in Tierversuchen die Wirkstoffmenge bezogen auf ein Kilogramm Körpergewicht ermittelt, die in Langzeitversuchen ohne unerwünschte Wirkungen bleibt (NOAEL = No Observed Adverse Effect Level). Der NOAEL wird in der Regel durch einen Sicherheitsfaktor von 100 dividiert, um die duldbare tägliche Aufnahmemenge, kurz ADI (= Acceptable Daily Intake) zu ermitteln. Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt sowohl Unterschiede, die zwischen Tier und Mensch, als auch Unterschiede, die zwischen einzelnen Individuen auftreten können. Der ADI-Wert gibt die Menge des Stoffes an, die ein Mensch täglich ein Leben lang ohne erkennbare schädigende Wirkungen aufnehmen kann. Im Hinblick auf die akute Toxizität wird analog eine akute Referenzdosis, kurz ARfD, ermittelt. Als ARfD wird die Menge bezeichnet, die ein Mensch über einen Tag ohne erkennbares Risiko aufnehmen kann.

Warum kommt es hin und wieder zu Höchstgehaltsüberschreitungen?
Seit September 2008 sind die Rückstandshöchstgehalte in der Europäischen Union nahezu vollständig harmonisiert. Seitdem ist ein deutlicher Rückgang der Höchstgehaltsüberschreitungen insbesondere bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten festzustellen. Auch bei inländischen Produkten und Erzeugnissen aus Drittländern sind Höchstgehaltsüberschreitungen zurückgegangen. Hier greifen die Qualitätssicherungssysteme der Unternehmen, die ständig weiterentwickelt werden. Höchstgehaltsüberschreitungen bei Erzeugnissen aus Drittländern sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass einige der in Drittländern zugelassenen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union nicht verwendet werden dürfen. Werden hierfür keine Importtoleranzen festgelegt, gilt der allgemeine Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Daneben können auch Fehlanwendungen die Ursache für Höchstgehaltsüberschreitungen sein, z. B. keine ausreichende Wartezeit oder keine Zulassung für eine bestimmte Kultur. Hier sind vor allem die Pflanzenschutzmittelhersteller bemüht, durch Schulungsangebote weitere Abhilfe zu schaffen.

Sind Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte gesundheitlich bedenklich?
Eine Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte führt nicht automatisch zu einem gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel. Die Festsetzung eines Rückstandshöchstgehaltes orientiert sich in den meisten Fällen nicht an der Menge, die aus gesundheitlicher Sicht noch vertretbar wäre, sondern vielmehr an der Menge, die gemäß guter landwirtschaftlicher Praxis überhaupt nur "erforderlich" ist. In wenigen Fällen führten Bewertungen von Rückstandhöchstgehaltsüberschreitungen dazu, dass der ARfD-Wert, noch seltener der ADI-Wert von Verbrauchern überschritten werden könnte. Hierbei sollte auch bedacht werden, dass die ADI- und ARfD-Werte in der Regel noch einmal Sicherheitsfaktoren von 100 beinhalten. Selbstverständlich sind auch gesundheitlich unbedenkliche Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte grundsätzlich nicht zu tolerieren.

Wie kommt es zu Mehrfachrückständen in Lebensmitteln?
Teilweise enthält ein Pflanzenschutzmittel bereits mehrere Wirkstoffe, um in der Synergie eine optimale Wirkung zu erzielen. Bei mehreren Befallssituationen im Laufe der Entwicklung einer Kulturpflanze kann es zudem geboten sein, Pflanzenschutzmittel mit verschiedenen Wirkstoffen einzusetzen, um der Resistenzbildung vorzubeugen. Außerdem können im Handel Partien mehrerer Anbaubetriebe, die jeweils andere Pflanzenschutzmittel angewendet haben, vermischt sein.

Geht von Mehrfachrückständen ein besonderes Risiko aus?
Wenn zulässige Höchstgehalte für einzelne Wirkstoffe nicht überschritten werden, halten es die Wissenschaftler des BfR für praktisch ausgeschlossen, dass additive oder synergistische Wirkungen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher führen. Da die zugrunde liegenden tierexperimentellen Studien nur für eine begrenzte Zahl chemischer Stoffe und Mischungen durchgeführt wurden, erarbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit ein einheitliches Konzept, mit dem das kumulative Risiko von Rückständen aus der Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel auf europäischer Ebene bewertet werden soll.

Führt die Reduzierung von Höchstgehalten zu sichereren Lebensmitteln?
Solange ein Höchstgehalt den ADI- und ARfD-Wert berücksichtigt, führt seine Reduzierung nicht zu einem sichereren Lebensmittel. Ein sicheres Lebensmittel kann man nicht noch sicherer machen. Selbstverständlich kann die Reduzierung eines Rückstandshöchstgehaltes bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wie beispielsweise bei Herabsetzung des ADI- bzw. ARfD-Wertes erforderlich werden.

Kann der Verbraucher durch eigene Maßnahmen die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln reduzieren?
Die Höchstgehalte beziehen sich normalerweise auf die Form, wie das Lebensmittel angeboten wird. Der tatsächliche Gehalt an Pflanzenschutzmittelrückständen liegt häufig im essbaren Anteil sehr viel niedriger, weil die Schale oder andere Teile nicht mit verzehrt werden (z. B. bei Bananen). Bei vielen Obst- und Gemüsearten lässt sich der Gehalt an Pflanzenschutzmittelrückständen darüber hinaus durch gründliches Waschen deutlich reduzieren. Die Änderung des Einkaufsverhaltens aufgrund von sogenannten Einkaufsratgebern, die nur eine punktuelle Situation darstellen und nicht repräsentativ sind, ist hingegen wenig effektiv. Auf keinen Fall sollte der Verbraucher seinen Verzehr von Obst und Gemüse aufgrund von Angst machenden Aussagen von Personen oder Medien, die keine Experten sind, einschränken.



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