Acrylamid: Was bedeutet der "Signalwert"?
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) führte am 29.8.2002 in Berlin eine Informationsveranstaltung zu Acrylamid durch. Dabei wurde das Konzept sogenannter "Signalwerte" diskutiert. Was ist darunter zu verstehen? - Hier das wichtigste in Kürze:
- Der bisherige Erkenntnisstand lässt eine abschließende Risikobewertung von Acrylamid in Lebensmitteln noch nicht zu.
- Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam daran, ohne Zeitverzögerung zu wissenschaftlich fundierten Ergebnissen zu gelangen.
- Der Mechanismus zur Bildung von Acrylamid während der Lebensmittelherstellung und Zubereitung von Speisen muss ebenso umfassend aufgeklärt werden wie Minimierungsmöglichkeiten. Darüber hinaus sind bessere Kenntnisse über die toxikologische Belastung des Menschen notwendig. Erst wenn diese offenen Fragen gelöst sind, werden eine abschließende Risikobewertung und wirksame Minimierungsmaßnahmen möglich sein.
- Ein Grenzwert kann aufgrund der Datenlage noch nicht definiert werden. Auch würde ein solcher Wert die Aufnahme von Acrylamid durch die häusliche Zubereitung nicht berücksichtigen.
- Der vom BgVV zunächst empfohlene "Aktionswert" von 1000 Mikrogramm/Kg soll als "Signal" verstanden werden, um zu erkennen, welche Produkte im Rahmen einer "dynamischen Minimierungsstrategie" mit Vorrang zu behandeln sind ("Signalwert").
- Eine dynamische Minimierungsstrategie benötigt zu aller erst einen umfangreichen Datenpool. Diese Daten sammelt die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Analysenergebnisse aus der Überwachung werden ebenso herangezogen wie Daten aus der Wirtschaft. Die BVL bereitet die Daten auf und informiert regelmäßig Bundesländer, BgVV und BMVEL. Begleitend wird das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) mit der Wirtschaft einen Informationstransfer einrichten.
- Aus dem Datenpool werden für die einzelnen Produktgruppen jeweils die 10 Prozent der Erzeugnisse identifiziert, die am stärksten belastet sind. Der unterste Wert dieser 10 Prozent gilt dann als "Signalwert".
- Die Signalwerte werden jährlich aktualisiert.
- Je weiter das Wissen über Acrylamid voranschreitet, desto eher können die Signalwerte für bestimmte Produkte oder Produktgruppen differenziert werden. Letztlich wird es unterschiedliche "spezifische Signalwerte" für verschiedene Produktgruppen geben.
- Signalwerte haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die Überschreitung bleibt ohne Auswirkung auf die Verkehrsfähigkeit und die Kennzeichnung der Produkte. Auch Lebensmittel mit Gehalten über dem Signalwert dürfen normal verkauft werden.
- Ist ein Signalwert überschritten, so ist das kein Anlass für Sanktionen. Stattdessen nimmt die Behörde Kontakt mit dem Hersteller auf, um gemeinsam zu prüfen, ob und ggf. durch welche Änderung der Rezeptur oder Prozessschritte eine Absenkung der Acrylamid-Gehalte erreicht werden kann.
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Pressemitteilungen
- 05.03.2009 - Erfolge des Acrylamid-Minimierungskonzeptes bestätigt
- 24.09.2008 - Minimierung von Acrylamid in Lebensmitteln –
ein Erfolg industrieller Gemeinschaftsforschung - 05.05.2004 - Erfolge bei der Minimierung von Acrylamid in Lebensmitteln erzielt
- 03.12.2002 - Fortschritte in Sachen Acrylamid
- 02.09.2002 - BLL Stellungnahme zu Acrylamid
- 29.08.2002 - Acrylamid-Forschung auf gutem Wege



