BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Acrylamid


Hintergrund


Am 24. April 2002 informierte die Schwedische Behörde für Lebensmittelsicherheit in einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit über den Nachweis von Acrylamid in verschiedenen Lebensmitteln. Acrylamid, eine Substanz, die bis dahin überwiegend als Ausgangsstoff zur Herstellung von Polyacrylamid bekannt war, konnte in zum Teil hohen Konzentrationen in bestimmten kohlenhydratreichen Lebensmitteln wie z.B. Kartoffelchips, Pommes Frites, Knäckebrot aber auch Frühstückscerealien und selbst Weihnachtsplätzchen nachgewiesen werden. Diese Funde werden von allen Beteiligten sehr ernst genommen, da Acrylamid als solches im Tierversuch krebserregend ist. Die Lebensmittelwirtschaft unternimmt gemeinsam mit Wissenschaft und Behörden große Anstrengungen, um möglichst rasch - auch im internationalen Kontext - die ungeklärten Fragen zu lösen.


Erfolgreiche Reduzierung durch dynamische Minimierungsstrategie


Der BLL unterstützt das dynamische Minimierungskonzept, welches der Bund und die Länder nach Bekanntwerden der Acrylamidgehalte in Lebensmitteln bereits im Jahr 2002 gestartet haben. Dieses Konzept arbeitet mit dem sogenannten Signalwert. Ein solcher Wert soll der stufenweisen Minimierung der unerwünschten Gehalte von Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln dienen. Aus den einzelnen Produktgruppen werden jeweils die 10 % der Erzeugnisse identifiziert, die am stärksten belastet sind. Der unterste Wert dieser 10 % gilt dann als Signalwert. Ist dieser Wert überschritten, wird von staatlicher Seite Kontakt mit den Herstellern aufgenommen, um gemeinsam zu prüfen, ob und ggf. durch welche Änderung der Rezeptur oder Prozessschritte eine Absenkung des Acrylamidgehaltes erreicht werden kann.

Der Signalwert stellt keinen Grenzwert dar, sondern ist als Indikator zu verstehen, der zeigt, welche Produkte mit Vorrang zu betrachten sind. Der Signalwert und eine mögliche Überschreitung haben daher keine Auswirkung auf die Verkehrsfähigkeit der Produkte. Die Ausrichtung der Minimierungsbestrebungen an einem Signalwert erfolgt vor dem Hintergrund, dass auf absehbare Zeit weder die Bildung von Acrylamid vollständig vermieden werden kann noch Grenzwerte toxikologisch begründbar und technologisch umsetzbar sein werden. Das dynamische Minimierungskonzept führte bei verschiedenen Produktgruppen zu deutlich reduzierten Acrylamidgehalten. Es zeigen sich jedoch auch die Grenzen des Konzepts bei einzelnen Produktgruppen auf. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht regelmäßig auf seiner Homepage die Signalwerte und Informationen zum Minimierungskonzept.


Europäische Union zieht nach


Seit 2007 werden die Acrylamidgehalte bestimmter Lebensmittelgruppen auch auf europäischer Ebene in einem Monitoringprogramm überwacht. Anfang 2011 hat die Europäische Kommission nach dem Vorbild des deutschen Minimierungskonzeptes an die Mitgliedstaaten eine Empfehlung zur Untersuchung des Acrylamidgehaltes in Lebensmitteln gegeben. Darin werden für zehn Lebensmittelgruppen Richtwerte (= indicative values) festgelegt, bei deren Überschreitung die Lebensmittelüberwachung zusammen mit den Lebensmittelunternehmen die Produktions- und Verarbeitungsverfahren einer weiteren Untersuchung unterziehen soll. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die Richtwerte keine Sicherheitsgrenzwerte sind. Die Werte sollen bis zum 31.12.2012 anhand der Monitoring-Ergebnisse überprüft werden.

Veröffentlichung zum Gemeinschaftsforschungsprojekt Acrylamid 2005-2008
Informationen zur Reduzierung von Acrylamid
"Acrylamid" - Sachstandsbericht
Acrylamid: Was bedeutet der "Signalwert"?
Informationen zum Gemeinschaftsforschungsprojekt "Acrylamid"
Veröffentlichung zum Gemeinschaftsforschungsprojekt "Acrylamid" 2003-2005

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Veröffentlichung zum Gemeinschaftsforschungsprojekt Acrylamid 2005-2008
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18.04.2012
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