Die wichtigsten Elemente der Lebensmittelinformations-Verordnung
Das Europäische Parlament verabschiedete am 6. Juli 2011 das mit Rat und Kommission ausgehandelte Kompromisspaket zur Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Sie löst die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie sowie die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ebenso ab, wie die europäische Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung.
Einiges wird dabei zusätzlich neu geregelt:
- Nährwertkennzeichnung wird Pflicht:
Die Nährwertinformation, die bislang weitgehend freiwillig erfolgte, wurde auf einheitlicher Grundlage in der gesamten Europäischen Union zur Verpflichtung. Künftig müssen also in allen Ländern der Brennwert sowie sechs Nährstoffe - die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz - angegeben werden.








