Rindfleischetikettierungs-Verordnung und EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung veröffentlicht
Im Amtsblatt der EG Nr. L 204 vom 11.8.2000, S. 1 ff. ist die Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1760/2000), im Amtsblatt der EG Nr. L 216 vom 26.8.2000, S. 8 ff. ist die EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1825/2000) veröffentlicht worden. Gemäß der Rindfleischetikettierungs-Verordnung darf Rindfleisch ab dem 1. September 2000 nur noch mit einer Referenznummer bzw. einem Referenzcode, der Zulassungsnummern des Schlachthofs und des Zerlegebetriebes sowie der Angabe des Mitgliedstaates oder Drittlandes, in dem Schlachtung bzw. Zerlegung erfolgt sind, in den Verkehr gebracht werden. Diese Angaben müssen ab dem 1. Januar 2002 um Angaben zum Ort der Geburt und Mast ergänzt werden. Die EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung enthält neben der Definition von Hackfleisch (Fleisch, das fein zerkleinert oder durch einen Fleischwolf gedreht wurde) Bestimmungen u.a. zu den notwendigen Kontrollen und den Sanktionen bei Verstößen gegen die Rindfleischetikettierungs-Verordnung. Des weiteren wird bestimmt, dass eine Gruppe von Tieren, die neben dem Einzeltier auch Bezugsgröße der Kennzeichnung sein kann, maximal der Tagesproduktion eines Zerlegungsprinzips entsprechen darf. Beide Verordnungen sind während der nächsten zwei Monate im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/eur-lex/de/oj/index.html verfügbar. Auf nationaler Ebene werden derzeit noch die Neufassungen des Rindfleischetikettierungs-Gesetzes und der Rindfleischetikettierungs-Verordnung beraten. Mit dem Rindfleischetikettierungs-Gesetz soll nicht nur sichergestellt werden, dass in Deutschland die Verpflichtungen der zweiten Stufe der EG-Verordnung - Angabe des Geburts- und Mastortes - unmittelbar verpflichtend werden, geregelt werden soll auch die Frage der Überwachungszuständigkeiten. Wie Sie der Presse sicher entnommen haben, konnten sich Bund und Länder hier insbesondere über die Frage der Kostentragung noch nicht einigen, weshalb das Rindfleischetikettierungs-Gesetz nunmehr im Vermittlungsverfahren ist. Derzeit wird mit einem Abschluss der Beratungen für Ende Oktober gerechnet, so dass die Regelungen spätestens im November in Kraft treten könnten. Erst mit dem Inkrafttreten des nationalen Rindfleischetikettierungs-Gesetzes würden dann die Angaben zur Geburt und Mast, die nach dem Gemeinschaftsrecht erst zum Jahre 2000 verpflichtend werden, für den nationalen Bereich obligatorisch.
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