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Herkunftskennzeichnung


Derzeit ist ein großes Thema in der Europäischen Union die Frage, welche Informationen über die Herkunft eines Lebensmittels auf dem Etikett stehen sollen. Über die aktuelle Rechtslage hinaus, die vorsieht, dass eine Herkunft immer anzugeben ist, wenn der Verbraucher ansonsten irregeführt wird, wird ein "Mehr" diskutiert. Verpflichtende Angaben zur Herkunft werden für Fleisch überlegt. Dabei solle bei Fleisch und Geflügel noch einmal unterschieden werden zwischen dem Ort wo die Tiere geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden. Auch sogenannte primäre Zutaten sollen mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden. Derzeit diskutiert das Europäische Parlament in 2. Lesung diese Vorschläge. Dabei wird auch eine Folgenabschätzung vor Einführung derartiger einschneidender Maßnahmen gefordert. Zum Teil werden bereits jetzt weitergehende Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und Zutaten gefordert. Während bei einigen Produktgruppen vieles bereits rechtlich geregelt ist, sind andere aus guten Gründen derzeit von einer solchen verpflichtenden Kennzeichnung ausgenommen worden. So ist z. B. nicht jedes Produkt aus einer einzigen Zutat tatsächlich einem einzelnen Herkunftsort unproblematisch zuordenbar und nicht jede Herkunftsinformation von zusätzlichem Wert für den Verbraucher. Besonders nachteilig sind die Folgen, wenn beispielsweise erntebedingte Engpässe in der Zulieferung aus einem bestimmten Land oder aus einer Region bestehen


Sinnvoll informieren statt verwirren

Verbraucher wollen wissen, was sie essen - das ist ihr gutes Recht. Schon jetzt liefert das Etikett eines Lebensmittels umfangreiche Informationen wie beispielsweise Zutaten, Mengen, Allergene und Nährwerte. Teilweise gehen diese auf freiwillige Initiativen der Hersteller zurück. Das führt dazu, dass Verbraucher noch nie so gut und umfassend informiert waren wie heute. Folge ist jedoch auch, dass die Etiketten immer voller werden. Mancher Verbraucher fühlt sich bereits überfordert von der Fülle verschiedener Angaben. Insofern ist es nötig, gut abzuwägen: Welche zusätzlichen Informationen sind für Verbraucher wirklich sinnvoll und nützlich?


Gewährleistet: Information und Schutz der Verbraucher

Entscheidende Informationen zur Herkunft werden bereits durch die geltenden Vorschriften garantiert. So regeln einzelne Verordnungen beispielsweise Angaben zum Anbauort von Obst und Gemüse oder zur Herkunft von Rindfleisch. Darüber hinaus informieren geschützte Siegel und freiwillige Angaben der Hersteller über eine besondere Herkunft. Zum Beispiel garantieren geschützte geografische Bezeichnungen, dass Produkte aus der genannten Region stammen. Schließlich schützt die Etikettierungsrichtlinie Verbraucher vor Täuschung: Danach ist die Herkunft immer anzugeben, wenn der Verbraucher ansonsten irregeführt wird.

Welche Herkunftsangaben wollen Verbraucher?

Verbraucher möchten wissen, ob ein Apfel am Bodensee oder in Chile angebaut wurde. Sie möchten sicher gehen, dass ein ursprunggeschützter "Allgäuer Bergkäse" tatsächlich aus dem Allgäu stammt.

Aber wollen sie wirklich wissen, wo jede einzelne Zutat eines Pfannengemüses herkommt? Eine lückenlose Herkunftskennzeichnung würde in diesem Fall etwa so aussehen wie auf dem Bild rechts.
Eine derart differenzierte Zutatenliste lenkt vom Wesentlichen ab und trägt kaum zum eigentlichen Informationsbedürfnis des Verbrauchers bei.

Die Herkunftskennzeichnung eines Apfels und damit seines Anbaugebietes ist anders zu bewerten als die Kennzeichnung einzelner Zutaten eines zusammengesetzten Produktes. Ein weiteres bekanntes Beispiel ist die geschützte Bezeichnung "Düsseldorfer Löwensenf", der in Düsseldorf produziert wird. Unbedeutend ist dagegen, ob die Senfkörner für die Produktion aus Düsseldorf stammen; gleiches gilt für die Mandeln im Lübecker Marzipan. In Lübeck wachsen aus klimatischen Gründen keine Mandeln. Die Mandeln werden folgerichtig aus anderen Gebieten zugeliefert - und zwar je nach Marktangebot, Preis, Ernteergebnis und Verfügbarkeit. Selbstverständlich haben Sicherheit und Qualität dabei erste Priorität.

Herkunft: Komplex und schwer zu definieren

Was ist überhaupt Herkunft? Schon das Beispiel "Pfannengemüse" zeigt, dass für zusammengesetzte Produkte eine klare und einheitliche Herkunftsbezeichnung nicht möglich ist. Selbst bei einem Einzelprodukt wie Schinken wird die Herkunftsangabe schwierig: Kommt der Schinken aus dem Land, wo das Schwein geboren wurde, wo es aufgezogen oder geschlachtet wurde? Oder kommt der Schinken aus dem Land, in dem er zuletzt verarbeitet wurde? Je mehr Zutaten und je mehr Produktionsschritte ein Produkt umfasst, desto komplexer und weniger praktikabel ist "Herkunft" zu definieren. Gleichzeitig sinkt die Aussagekraft einer solchen Deklaration.
Eine andere im Raum stehende Forderung ist die nach einer Herkunftskennzeichnung der "Hauptzutat". Gewiss, in einigen Beispielen gibt es auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln eine Hauptzutat. Bei vielen aber nicht. Das Lebensmittelrecht muss so entwickelt sein, dass es plausibel für alle Lebensmittel gelten kann.

Beispiel: Pizza mit Schinken und Pilzen
  1. gebacken in Deutschland, Zutaten Schinken aus Italien (aus holländischen Schweinen), Pilze aus Holland, Mehl aus verschiedenen Provenienzen (Polen, Deutschland), Käse aus Holland, hergestellt aus Milch verschiedener Provenienzen wie Deutschland/Dänemark, Tomaten aus Italien etc.
  2. Was ist hier die "korrekte" Herkunft des Produktes?
  3. Welches ist hier die Hauptzutat?
Für Verbraucher sind Qualität und Geschmack eines Lebensmittels die wichtigsten Kriterien. Um gleichbleibend gute Qualität zu gewährleisten, müssen die Hersteller oft rasch reagieren. Fällt die Ernte in einem Land schlecht aus, müssen sie auf Zutaten anderer Herkunft ausweichen. Für Lebensmittel wie Kaffee, Schokolade oder auch Fruchtsäfte ist es sogar typisch, dass durch flexible Mischungen von Rohstoffen aus verschiedenen Ländern eine harmonische Geschmackskomposition erzielt wird. Eine starre Herkunftskennzeichnung würde die Flexibilität der Hersteller stark einschränken und letzten Endes zu Lasten des vom Verbraucher gewünschten und geschätzten Geschmacks der Produkte gehen.

Beispiel: Apfelsaft
  1. Durchschnittliche Herstellungsmenge in Deutschland in den letzten 5 Jahren: 1 Mrd. Liter, davon rund 500 Mio. Liter in Deutschland selbst gekeltert (Eigenkelterung)
  2. Die Mindestqualitätsanforderungen an Apfelsaft sind in Deutschland geregelt (gesetzlich über die Fruchtsaftverordnung, zudem über die Leitsätze für Fruchtsäfte des Deutschen Lebensmittelbuchs)
  3. Für die Geschmackserwartung der Verbraucher ist Säure u. a. ein wesentlicher Punkt; die Säuregehalte der Äpfel schwanken nach Anbaugebiet/ Region (z. B. Italien gering, Polen hoch) und hängen zudem ab von Sorte, Witterungsbedingungen, Erntezeitpunkt usw.
  4. Apfelbäume folgen der Alternanz, d. h. niedriger Ertrag - hoher Ertrag - niedriger Ertrag usw. - dies führt´für die verarbeitende Industrie notwendigerweise zur Anpassung in der Beschaffung.

Fazit: Ernteschwankungen, Qualitätsunterschiede und Verfügbarkeit erfordern zwingend das Mischen ("Blend") verschiedener Apfelsäfte zur Absicherung gleichbleibender Geschmacks- bzw. Verbraucherqualität. Die amtliche Statistik zeigt, dass die Halbware Apfelsaftkonzentrat zur Herstellung von Apfelsaft aus 15 EU-Mitgliedstaaten und 13 weiteren Ländern kommt (Status: 2008).

Viel Aufwand - wenig Nutzen

Neben erschwerten Produktionsprozessen bedeutet eine lückenlose Herkunftskennzeichnung für die Hersteller einen immensen Aufwand. Gerade kleinere Betriebe können die permanente Anpassung der Verpackung nicht leisten. Die Pflicht zur Nennung der Herkunft für Zutaten verursacht Kosten, die sich letztlich im Produkt niederschlagen und den Geldbeutel der Verbraucher belasten. Beim Einkauf der Zutaten brauchen Hersteller Flexibilität - um gute Qualität zu günstigen Preisen einkaufen
und anbieten zu können. Zugleich ist der Informationsgewinn für die meisten Verbraucher kaum relevant. Die wichtigsten Informationen zur Herkunft von Lebensmitteln sind bereits durch bestehende Regelungen vorgeschrieben. Auch der Schutz vor Verbrauchertäuschung ist gesetzlich gewährleistet. Da erscheint es wenig zielführend, akribischen Aufwand und hohe Kosten zu verursachen, um Verbraucher am Ende mit einer Vielfalt verwirrender Herkunftsdetails und überbordenden Etiketten zu bedienen.

Regionalität - heute schon als Herkunftsangabe erkennbar

Regionalität ist im Lebensmittelmarkt ein wichtiger Trend, den die Anbieter aufgreifen, wenn der Verbraucherwunsch vorhanden ist. So werden Produkte aus der Region, z. B. durch Erzeuger- oder Marketinggemeinschaften, bereits jetzt zusätzlich auf dem Etikett oder durch geschützte Siegel und freiwillige Angaben über die besondere Herkunft herausgestellt. Besonders für kleine und mittelständische regionale Anbieter ist es wichtig, dass sie die regionale Herkunft ihrer Produkte besonders hervorheben können. Diese Möglichkeit würde ihnen durch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung genommen. Denn wenn alle Produzenten die Herkunft der Zutaten ihrer Erzeugnisse zwangsweise angeben müssten, würden regionale Anbieter nicht mehr hervorstechen.

Vorhandene Herkunftskennzeichnung beachten

Herkunftskennzeichnung wird heute bereits EU-weit praktiziert. Sie ist für Hersteller eine wichtige Auszeichnung, um die besondere Qualität ihrer Produkte auszuloben und sich von anderen hervorzuheben.

EU: Geschützte geografische Angaben
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)- Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren

Geschütze geographische Angabe (g. g. A.) - Enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen."

Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) - Traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren."

(Quelle: http://ec.europa.eu)

Möglicherweise wird die heute bereits vorhandene Kennzeichnung zu wenig beachtet. Vielleicht wissen Verbraucher zu wenig über diese Angaben. Dann müssen Information und Aufklärung dazu intensiviert werden. Hierfür wird sich der BLL weiter engagieren.
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