BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Kennzeichnung


Wichtigstes Instrument zur Information der Verbraucher über Identität, Zusammensetzung, Haltbarkeit und Zubereitung von verpackten Lebensmitteln ist die Lebensmittelkennzeichnung, die seit 1979 europaweit einheitlich geregelt ist. In Deutschland sind die Vorgaben der europäischen Etikettierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) festgelegt.

Die wichtigsten Kennzeichnungselemente, die sich auf nahezu allen Lebensmitteln finden, sind:
  • Verkehrsbezeichnung
    Die Verkehrsbezeichnung ist entweder eine in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, die verwendet werden muss, wie z. B. "Konfitüre extra" oder "Milchschokolade" oder eine übliche Bezeichnung oder Beschreibung des Lebensmittels wie "Königsberger Klopse" oder "Pizza mit Thunfisch und Schinken"; schon aus der Verkehrsbezeichnung sollen die Verbraucher erkennen, um welches Lebensmittel es sich handelt.

  • Name oder die Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers in der EU
    Durch diese Angabe ist gewährleistet, dass den Verbrauchern ein für das Lebensmittel verantwortlicher Lebensmittelunternehmer für Fragen, Beschwerden oder sonstige Auskünfte zur Verfügung steht.

  • Zutatenverzeichnis,
    Mit dem Zutatenverzeichnis werden die Verbraucher über die zur Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten informiert. Die Angabe der Zutaten erfolgt in absteigender Reihenfolge nach dem Gewicht der Zutaten bei der Verarbeitung, so dass am Anfang des Zutatenverzeichnisses grundsätzlich immer die Zutat steht, die den größten Anteil am Lebensmittel ausmacht, es schließen sich dann die weiteren Zutaten an.

  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln das Verbrauchsdatum
    Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum wird das Datum angegeben, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften mindestens! behält. Die Hersteller garantieren also, dass das Lebensmittel mindestens bis zu diesem Zeitpunkt haltbar ist, deshalb sind die meisten Lebensmittel auch über dieses Datum hinaus auch noch "in Ordnung", allerdings dann nicht mehr durch den Hersteller garantiert. Anders das Verbrauchsdatum bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, denn hier gilt: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden ("verbrauchen bis").

  • Mengenkennzeichnung bestimmter wertgebender oder charakteristischer Zutaten
    Mit der Mengenkennzeichnung bestimmter wertgebender oder charakteristischer Zutaten soll die Vergleichbarkeit ähnlicher Lebensmittel sichergestellt werden. Die Mengenkennzeichnung erfolgt in der Regel durch Prozentangaben im Zutatenverzeichnis, bei Fruchtsalat wird etwa der Fruchtgehalt angegeben, bei Fertiggerichten etwa der Fleisch- oder Gemüseanteil oder bei Fleischerzeugnissen der Fleischanteil.

  • Menge
    Immer angegeben werden muss auch die die enthaltende Menge nach Gewicht (Gramm oder Kilogramm), Volumen (Milliliter, Zentiliter oder Liter) oder Stückzahl, bei festen Lebensmitteln erfolgt die Angabe in der Regel in g/kg, bei flüssigen Lebensmitteln in ml/l.

  • Angabe allergener Zutaten
    Ganz neu ist die Verpflichtung zur Angabe allergener Zutaten, die erst zum 25. November 2005 eingeführt worden ist. Die Kennzeichnungsverpflichtung betrifft folgende Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Nüsse, Sellerie, Senf, Senfsamen und Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von 10 mg pro kg oder Liter. Allergenkennzeichnung bedeutet, dass die Zutaten so bezeichnet werden müssen, dass die betroffenen Allergiker das allergene Potential erkennen können. Bei den meisten Zutaten ist das ohnehin der Fall, so dass sich gar nichts ändert, etwa wenn Erdnüsse, Nüsse, Fisch, Sahne, Milch oder Butter verwendet werden, denn diese werden ohnehin immer in der Zutatenliste angegeben. Bei manchen Zutaten wie etwa pflanzlichen Ölen oder Lecithin ändert sich jedoch etwas, wenn sie z. B. aus Erdnüssen oder Soja hergestellt worden sind; es muss dann Erdnussöl oder Sojalecithin heißen.

Außerdem finden sich auf den Etiketten Hinweise zur Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung sowie zur Zubereitung, wenn diese erforderlich sind, so etwa, wenn Lebensmittel kühl oder trocken gelagert oder auf bestimmte Weise zubereitet werden müssen.

Weitergehende Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung finden Sie über die Internetseiten der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz EU Kommission und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission hat im März 2006 eine auf zwei Jahre angelegte Konsultation zur Zukunft des Rechts der Lebensmittelkennzeichnung initiiert. Grund ist die Feststellung, dass nur ein Bruchteil der über die Lebensmittelkennzeichnung zur Verfügung gestellten Informationen von den Verbrauchern genutzt und/oder verstanden wird. Deshalb besteht die Überzeugung, dass darüber nachgedacht werden muss, welche Kennzeichnungselemente weiter verpflichtend vorgeschrieben werden müssen, welche Kennzeichnungselemente auf das Etikett müssen und/oder welche Kennzeichnungselemente gegebenenfalls auch auf anderen Wegen vermittelt werden können, etwa über Internetinformationen, Aushänge oder Broschüren in den Supermärkten oder Informationsangebote der Hersteller. Die Lebensmittelwirtschaft beteiligt sich aktiv an dieser Konsultation, deren Ziel es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die über 30 Jahre alt sind, für die Zukunft so zu gestalten, dass sie dem Interesse der Verbraucher nach mehr und besserer Information ebenso Rechnung tragen wie dem Interesse der Wirtschaft an praktikablen Regelungen, die die Nutzung des Etiketts und moderner Kommunikationsmittel gleichermaßen zulassen.



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