BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Kennzeichnung



Wichtige Kennzeichnungselemente

Wichtigstes Instrument zur Information der Verbraucher über Identität, Zusammensetzung, Haltbarkeit und Zubereitung von verpackten Lebensmitteln ist die Lebensmittelkennzeichnung, die seit 1979 europaweit einheitlich geregelt ist. In Deutschland sind die Vorgaben der europäischen Etikettierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) festgelegt.

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Die wichtigsten Elemente der Lebensmittelinformations-Verordnung

Das Europäische Parlament hat im Juli 2011 die Weichen für die neue
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gestellt. Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden.

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Nährwertinformation

Die Nährwertkennzeichnung informiert über den Brennwert und die Nährstoffzusammensetzung.

Der BLL empfiehlt, Nährwertkennzeichnung freiwillig aufzubringen, wenn dies sinnvoll und praktikabel ist. Angegeben werden sollen Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate und Fett, jeweils bezogen auf 100 g bzw. ml. Zusätzlich wird die Angabe des Brennwertes bezogen auf eine Portion des Erzeugnisses sowie des Anteils dieser Portion am Richtwert für die Tageszufuhr empfohlen. Das ist der aktuelle Beitrag der Lebensmittelwirtschaft zu noch mehr Verbraucherinformation über Lebensmittel und ihre Zusammensetzung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.



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Absurde Lebensmittel-Ampel: Verbrauchertäuschung durch sinnlose Farbenspiele

Grün, Gelb, Rot – Stopp! Obwohl gute Gründe gegen eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln sprechen, findet sie noch immer vereinzelte Befürworter. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie groß Unsicherheit und Unwissenheit beim Thema Ernährung sind. Wenn selbsternannte Verbraucherschützer Unterstützung für die "Ampel" einfordern, nicken manche reflexartig – nichtsahnend, dass hierbei Lebensmittel mit einer farbigen Nährwertkennzeichnung willkürlich bewertet werden. Es ist genau diese Wertung, die Verbraucher in die Irre führt. In ihrem Interesse kann deshalb nur eine sachliche Nährwertinformation die Lösung sein!

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Herkunftskennzeichnung

Derzeit ist ein großes Thema in der Europäischen Union die Frage, welche Informationen über die Herkunft eines Lebensmittels auf dem Etikett stehen sollen. Über die aktuelle Rechtslage hinaus, die vorsieht, dass eine Herkunft immer anzugeben ist, wenn der Verbraucher ansonsten irregeführt wird, wird ein "Mehr" diskutiert. Verpflichtende Angaben zur Herkunft werden für Fleisch überlegt. Dabei solle bei Fleisch und Geflügel noch einmal unterschieden werden zwischen dem Ort wo die Tiere geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden. Auch sogenannte primäre Zutaten sollen mit einer Herkunftskennzeichnung versehen werden.
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Rückverfolgung von Lebensmitteln und -zutaten

Warenströme werden komplexer, Lebensmittelherstellungsverfahren werden immer weiter in Teilprozesse unterteilt. Gleichzeitig werden Anforderungen - auch des Gesetzgebers - an die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit immer höher. Daher sehen sich Lebensmittelunternehmen zur Organisation durchgängiger Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte veranlasst.


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Wissenswertes rund um Lebensmittel: Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verbrauchsdatums

Seit Jahren findet sich auf Lebensmittelpackungen die Angabe "mindestens haltbar bis ..." bzw. "mindestens haltbar bis Ende ...". Das Datum gibt dem Verbraucher Informationen und Hilfe beim Einkauf und bei der häuslichen Vorratshaltung.


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Los-Kennzeichnung bei Lebensmitteln

Bereits seit dem 1. Juli 1993 dürfen Lebensmittel - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Angabe gekennzeichnet sind, aus der das Los zu ersehen ist, zu dem sie gehören. Dies schreibt die Los-Kennzeichnungs-Verordnung vor, mit der eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
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Rindfleischetikettierungs-Verordnung und EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung veröffentlicht

Im Amtsblatt der EG Nr. L 204 vom 11.8.2000, S. 1 ff. ist die Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1760/2000), im Amtsblatt der EG Nr. L 216 vom 26.8.2000, S. 8 ff. ist die EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1825/2000) veröffentlicht worden.
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QUID - Mengenkennzeichnung von Zutaten

"Schokolade 30%", "Fleisch 70%", "Früchte 50%" - die Mengenkennzeichnung von Zutaten (QUantitative Ingredient Declaration - QUID) ist verpflichtend vorgeschrieben.

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Grundpreisauszeichnung

Seit dem 1.9.2000 ist bei Lebensmitteln in Fertigpackungen (ebenso bei vielen anderen Waren) neben dem Endpreis in der Regel auch der Grundpreis, d. h. der fiktive Preis für ein Kilo oder einen Liter des Produktes anzugeben.


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Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehen
Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehenKeine Verpackungslügen, kein Etikettenschwindel und keine Täuschung - auf der Verpackung steht drauf, was drin ist. mehr
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BLL-Pressemitteilungen
29.01.2012
Gemeinschaftsstand "Power fürs Leben - die Lebensmittelwirtschaft" auf der Internationalen Grünen Woche 2012 stieß auf riesiges Interesse
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