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Functional Food/ Funktionelle Lebensmittel


Seit den 90er Jahren ist in Deutschland ein neuer Trend auf dem Lebensmittelmarkt zu beobachten, der ursprünglich aus Japan stammt: Functional Food oder Funktionelle Lebensmittel. Der Begriff wurde für Lebensmittel geprägt, die einen gesundheitlichen Zusatznutzen für den Verbraucher aufweisen, der über die reine Sättigung, die Zufuhr von Nährstoffen und die Befriedigung von Genuss und Geschmack hinausgeht.

FUFOSE
Wegen des steigenden Interesses am Konzept der funktionellen Lebensmittel hatte die Europäische Union 1995 eine gemeinsame Aktion über die Wissenschaft funktioneller Lebensmittel in Europa – Functional Food Science in Europe (FUFOSE) – eingerichtet. Dieses Programm wurde vom International Life Sciences Institute (ILSI) Europe koordiniert. Das Konsensus-Papier ("Scientific Concepts of Functional Foods in EuropeConsensus Document"), das auch eine Definition umfasst, wurde 1999 im British Journal of Nutrition veröffentlicht (Diplock et al, 1999).

PASSCLAIM
Mit Blick auf die wissenschaftliche Substantiierung von Wirkungsaussagen ist im Anschluss an FUFOSE ein neues gemeinschaftliches Programm – Process for Assessment of Scientific Support for Claims on Foods (PASSCLAIM) – initiiert worden. Die Arbeiten hieran sind im Jahr 2005 abgeschlossen und veröffentlicht worden (Aggett et al, 2005, vgl. auch http://europe.ilsi.org). Die Ergebnisse sind auch in die Diskussionen um die neue europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben eingeflossen (siehe unten).

Rechtliche Rahmenbedingungen
Für funktionelle Lebensmittel gibt es in Deutschland und in der EU zwar keine lebensmittelrechtliche Definition. Aber sie befinden sich nicht im rechtsfreien Raum. Für funktionelle Lebensmittel gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln in Bezug auf die Anforderungen an Zusammensetzung, Sicherheit, Kennzeichnung und Werbung.

Die Auslobung eines funktionellen Zusatznutzens muss insbesondere den Bestimmungen des §11 (Schutz vor Täuschung) und des §12 (Verbot der krankheitsbezogenen Werbung) des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (LFGB) entsprechen, das heißt wie für alle Lebensmittel gilt, dass insbesondere gesundheitsbezogene Angaben nur dann zulässig sind, wenn wenn sie zutreffend und wissenschaftliche nachgewiesen sind. Für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gilt seit 2007 zudem die oben Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die so genannte Claims Verordnung, nach der nur noch die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden dürfen, die zuvor vom Gesetzgeber geprüft und zugelassen worden sind. Für nährwertbezogene Angaben ist diese Prüfung und Zulassung bereits erfolgt. Die derzeit zulässigen nährwertbezogenen Angaben finden sich im Anhang der Verordnung. Für gesundheitsbezogene Angaben gibt es erste Zulassungen, für das Gros der gesundheitsbezogenen Angaben wird die Prüfung und Zulassung aber erst für 2012/ 2013 erwartet.

Bei der Frage, welche Vitamin- und Mineralstoffverbindungen zugesetzt werden dürfen und welche Anforderungen an die Kennzeichnung zu stellen sind, ist die europäische "Verordnung (EG) Nr.1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten andere Stoffen zu Lebensmitteln, die so genannte Anreicherungs-Verordnung heranzuziehen, die auch für funktionelle Lebensmittel vorgibt, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen und welche anderen Stoffe mit ernährungsphysiologischen Eigenschaften ggf. nicht zugesetzt werden dürfen.

Des Weiteren unterwirft die sogenannte Novel Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) neuartige, d. h. vor dem 15. Mai 1997 nicht in der EU in nennenswertem Umfang verzehrte Lebensmittel, vor ihrem Inverkehrbringen einem Genehmigungs- bzw. Notifizierungsverfahren. Derart neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten dürfen nur dann vermarktet und auch funktionellen Lebensmitteln zugesetzt werden, wenn sie zuvor nach den Verfahren der Novel Food-Verordnung zugelassen worden sind.


Weiterführende Literatur:

Aggett, P. J. , Antoine, J.M., Asp, N.G., Bellisle, F., Contor, L., Cummings, J.H., Howlett, J., Müller, D.J.G., Persin, C., Pijls, L.T.J., Rechkemmer, G., Tuijtelaars, S., Verhagen, H. (2005): PASSCLAIM – Process for the assessment of scientific support for claims on foods. Consensus on Criteria. Eur J Nutr, 44.

Bellisle, F., Diplock, A.T., Horsntra, G., Koletzko, B. Roberfroid, M., Salminen, S., Saris, W.H.M. (1998): Functional Food Science in Europe. British Journal of Nutrition, 80 (Supplement 1).

GROENEVELD, M. (2000): Funktionelle Lebensmittel – 2. Dokumentation zur aktuellen wissenschaftlichen Diskussion. Bonn: Institut für Lebensmittelwissenschaft und –information (ILWI).

ERBERSDOBLER, H.F., MEYER, A.H. (2000): Praxishandbuch Functional Food. Hamburg: Behr's Verlag

GROENEVELD, M. (1999): Funktionelle Lebensmittel Gesundheit aus dem Supermarkt. Bonn: Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid) e.V.

HÜSING, B., MENRAD, K., MENRAD, M., SCHEEF, G. (1999): Functional Food – Funktionelle Lebensmittel. Gutachten im Auftrag des Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestags (TAB).

WATZL, B.; LEITZMANN, C. (1999): Bioaktive Substanzen in Lebensmitteln. Stuttgart: Hippokrates Verlag

VERORDNUNG (EG) NR. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln.


Stand: März 2011


Hintergrundinformationen zu "Functional Food"
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (konsolidierte Fassung, Stand März 2010)
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (konsolidierte Fassung, Stand Dezember 2009)
Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten
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