BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Die neue "Konformitätserklärung" für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (PIM), Stand: August 2012

Diese Informationen wurden erstmals vom BLL im Dezember 2008 veröffentlicht; sie befassen sich mit den spezifisch für Lebensmittelbedarfsgegenstände bzw. Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff bestehenden, verbindlichen Maßgaben, Informationen über die Einhaltung der geltenden Vorschriften bereitzustellen (sog. "Konformitätserklärungen"). Diese Vorschriften wurden 2011 in die europäische Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (PIM) überführt, wodurch neue Fragestellungen und Anpassungsbedarf entstanden sind. In Form eines aktiven Dokumentes werden häufig gestellte Fragen behandelt und direkt mit Antworten verlinkt; zudem enthält die Schrift eine Muster-Konformitätserklärung und Beispiele aus der Praxis.

Ziel der Ausarbeitung des BLL ist es, die an der Lebensmittelverpackungskette beteiligten Kreise sachlich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren und zu deren rechtssicheren Anwendung beizutragen. Die Informationen sollen Grundlage und Hilfestellung sein für die Ausgestaltung individueller Konformitätserklärungen durch die Verantwortlichen. Die Ausführungen sind federführend durch den BLL mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft und Branchenverbänden der Lieferkette abgestimmt.

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Zucker - Fragen und Antworten

Der Fragen- und Antworten-Katalog zu Zucker beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den wichtigen Nährstoff z. B. wofür wir eigentlich Zucker brauchen oder ob Zucker für die Entstehung von Übergewicht verantwortlich ist.
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trans-Fettsäuren

Gemeinsame Initiative der deutschen Lebensmittelwirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf die "Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln"

trans-Fettsäuren (TFA) erhöhen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher, nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren. Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) auf Basis der letzten Erfassung der Verzehrsdaten der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) von 2005 bis 2006 und TFA-Gehaltsdaten aus der Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere TFA-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 Prozent der Nahrungsenergie und damit unterhalb der Empfehlungen der DGE.
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Sachstands- und Positionspapier "Nanotechnologie im Lebensmittelbereich"

Nanotechnologie ist eine bedeutende Technologie; sie hat Einzug in
vielfältige Anwendungsgebiete gehalten. Im Verbraucheralltag erscheinen
zunehmend innovative "Nano-Produkte" mit Einsatzmöglichkeiten in
zahlreichen Lebensbereichen. Damit rückt die Technologie aus dem Fokus
der Forschung in das Interesse von Politik und Öffentlichkeit.
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Claims-Verordnung
Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung

Der Anhang zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel legt die Bedingungen zur Verwendung von Angaben wie "energiearm", "fettfrei" oder "ballaststoffreich" fest.
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Was ist Rückverfolgbarkeit?

Art. 3 der Basis-V definiert Rückverfolgbarkeit "als die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen".

Diese für den Lebensmittelverkehr spezifische und für den Lebensmittelunternehmer rechtlich verbindliche Begriffsbestimmung zeigt die Erwartungshaltung, dass sich Rückverfolgbarkeit im Ergebnis über die gesamte Kette der Lebensmittelgewinnung, -herstellung und -vermarktung einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion erstreckt und damit über verschiedene Verantwortungsstufen.

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Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehen
Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehenKeine Verpackungslügen, kein Etikettenschwindel und keine Täuschung - auf der Verpackung steht drauf, was drin ist. mehr
BLL-Pressemitteilungen
19.06.2013
Deutsche Lebensmittelwirtschaft präferiert gelernte Nährwertkennzeichnung
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