BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

BLL-Informationsschrift "Spezifikationen in der Lebensmittelverpackungskette"

Rechtliche Anforderungen und das gemeinsame Bemühen um sichere Lebensmittelverpackungen stellen die Lebensmittelverpackungskette vor neue Herausforderungen insbesondere in der Kommunikation. Die aktuelle Informationsschrift (Juli 2010) hat zum Ziel, Hilfestellung und Beitrag zur Kommunikation zu sein mit Anregungen und Handlungsanleitung für die Formulierung von Produktspezifikationen für Packstoffe, Ver­packungskomponenten und Verpackungs­systeme aller Art. Sie ist vom BLL mit Vertretern der Verpackungskette abgestimmt und wird von verschiedenen Verbänden mitgetragen.
mehr

Sachstands- und Positionspapier "Nanotechnologie im Lebensmittelbereich"

Nanotechnologie ist eine bedeutende Technologie; sie hat Einzug in
vielfältige Anwendungsgebiete gehalten. Im Verbraucheralltag erscheinen
zunehmend innovative "Nano-Produkte" mit Einsatzmöglichkeiten in
zahlreichen Lebensbereichen. Damit rückt die Technologie aus dem Fokus
der Forschung in das Interesse von Politik und Öffentlichkeit.
mehr

Claims-Verordnung
Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung

Der Anhang zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel legt die Bedingungen zur Verwendung von Angaben wie "energiearm", "fettfrei" oder "ballaststoffreich" fest.
mehr

Presseerklärung

Zu der öffentlichen Diskussion über "Imitatprodukte" und den pauschal erhobenen Vorwürfen von "Irreführung" und "Verbrauchertäuschung" erklärt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft:
In der öffentlichen Diskussion vermischen sich Sachverhalte und emotionale Vorwürfe zu einem undurchsichtigen Informationschaos. Der BLL fordert auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren und Diskussionen um Kennzeichnungsrecht auf der Basis der Tatsachen und der Vorgaben des Rechts zu führen.
mehr

Was ist Rückverfolgbarkeit?

Art. 3 der Basis-V definiert Rückverfolgbarkeit "als die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen".

Diese für den Lebensmittelverkehr spezifische und für den Lebensmittelunternehmer rechtlich verbindliche Begriffsbestimmung zeigt die Erwartungshaltung, dass sich Rückverfolgbarkeit im Ergebnis über die gesamte Kette der Lebensmittelgewinnung, -herstellung und -vermarktung einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion erstreckt und damit über verschiedene Verantwortungsstufen.

mehr
Mitglieder-Login


Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehen
Lebensmittelklarheit bedeutet: Kennzeichnung verstehenKeine Verpackungslügen, kein Etikettenschwindel und keine Täuschung - auf der Verpackung steht drauf, was drin ist. mehr
BLL-Pressemitteilungen
29.01.2012
Gemeinschaftsstand "Power fürs Leben - die Lebensmittelwirtschaft" auf der Internationalen Grünen Woche 2012 stieß auf riesiges Interesse
mehr