Die neue "Konformitätserklärung" für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (PIM), Stand: August 2012
Diese Informationen wurden erstmals vom BLL im Dezember 2008 veröffentlicht; sie befassen sich mit den spezifisch für Lebensmittelbedarfsgegenstände bzw. Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff bestehenden, verbindlichen Maßgaben, Informationen über die Einhaltung der geltenden Vorschriften bereitzustellen (sog. "Konformitätserklärungen"). Diese Vorschriften wurden 2011 in die europäische Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (PIM) überführt, wodurch neue Fragestellungen und Anpassungsbedarf entstanden sind. In Form eines aktiven Dokumentes werden häufig gestellte Fragen behandelt und direkt mit Antworten verlinkt; zudem enthält die Schrift eine Muster-Konformitätserklärung und Beispiele aus der Praxis.Ziel der Ausarbeitung des BLL ist es, die an der Lebensmittelverpackungskette beteiligten Kreise sachlich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren und zu deren rechtssicheren Anwendung beizutragen. Die Informationen sollen Grundlage und Hilfestellung sein für die Ausgestaltung individueller Konformitätserklärungen durch die Verantwortlichen. Die Ausführungen sind federführend durch den BLL mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft und Branchenverbänden der Lieferkette abgestimmt.
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