BLL-Leitfaden Verbraucherinformationsgesetz
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation vom 5. November 2007 ist nach langer Diskussion im Bundesgesetzblatt I vom 9. November 2007 veröffentlicht worden. Es enthält in Art. 1 mit dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) eine Regelung, die für die Lebensmittelwirtschaft besondere Bedeutung hat. Das Verbraucherinformationsgesetz ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und wird seitdem insbesondere von NGO´s und Medien zur Informationsbeschaffung genutzt. Auch wenn die Anzahl der Anträge auf Informationszugang in den Bundesländern bislang noch gering sind, lösen diese wenigen Anträge über die sehr weit gefassten Informationsanliegen eine Vielzahl von Anhörungen bei den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft aus. Klar erkennbar ist, dass von Seiten einzelner Antragsteller der Umfang der Informationsbeschaffung gegenüber den Behörden ausgetestet wird. Auch die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft werden im Rahmen des Gesetzesvollzuges, d. h. über Anhörungsverfahren gemäß § 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), zunehmend mit rechtlichen Auslegungs- bzw. Anwendungsfragen konfrontiert.
Mit dem BLL-Leitfaden zum Verbraucherinformationsgesetz wird der wesentliche Inhalt des neuen Gesetzes skizziert und kommentiert, um den Unternehmen eine erste Hilfestellung im Umgang mit den neuen Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Die Auslegung des Gesetzes wird die Rechtsanwender in den nächsten Jahren noch weiter intensiv beschäftigen. Auch die durch das Neuregelungsgesetz bewirkten Änderungen des § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden erläutert.
Inhaltverzeichnis
Der Leitfaden umfasst 32 Seiten.
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Weitere Inhalte
- Stellungnahme des BLL bezüglich des Verbraucherinformationsgesetzes gegenüber dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages






