Nahrungsergänzungsmittel sind sichere Lebensmittel
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen als Lebensmittel den Regelungen des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts. Für die Sicherheit und die Qualität ihrer Erzeugnisse sind die Hersteller eigenverantwortlich. Sie achten daher auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und produzieren nach allgemein anerkannten Standards. Die Beachtung der Guten Herstellungspraxis sorgt dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel unter hohen Qualitätsstandards gefertigt werden und sicher sind. Der Flyer stellt die wichtigsten Aspekte der Guten Herstellungspraxis dar.
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Positionspapiere
- BLL-Stellungnahme zum Orientierungspapier der Europäischen Kommission zur Festlegung von Höchst- und Mindestmengen
- Stellungnahme des BLL vom 18. August 2006 zum Diskussionspapier der Europäischen Kommission:"Discussion paper on the setting of maximum and minimum amounts for vitamins and minerals in foodstuffs” (June 2006)
Weitere Inhalte
- BLL-information sheet on Beta-Carotin (english)
- BLL-Informationsblatt Beta-Carotin (deutsch)
- Supplementierung mit Beta-Carotin in Deutschland - Selbstverpflichtung der Wirtschaft (2001)





