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Nahrungsergänzungsmittel sind sichere Lebensmittel


Nahrungsergänzungsmittel unterliegen als Lebensmittel den Regelungen des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts. Für die Sicherheit und die Qualität ihrer Erzeugnisse sind die Hersteller eigenverantwortlich. Sie achten daher auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und produzieren nach allgemein anerkannten Standards. Die Beachtung der Guten Herstellungspraxis sorgt dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel unter hohen Qualitätsstandards gefertigt werden und sicher sind. Der Flyer stellt die wichtigsten Aspekte der Guten Herstellungspraxis dar.


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