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Kein Handlungsbedarf für Kennzeichnungspflicht der Herkunft von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln


Berlin, 04.10.2007

Die Lebensmittelwirtschaft lehnt eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht der Haltungsformen von Legehennen bei der Verwendung von Eiern in verarbeiteten Produkten ab. Diese Forderung des Deutschen Tierschutzbundes anlässlich des heutigen Welttierschutztages sei nicht sachgerecht und würde deutsche Unternehmen schwer belasten. Ein derartiges Vorgehen im nationalen Alleingang führe zwangsläufig zu einer Diskriminierung deutscher Produzenten und industrieller Eierverarbeiter, erklärt Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL). Die fehlende Harmonisierung einer solchen Kennzeichnungsvorgabe auf europäischer Ebene würde es industriellen Eierverarbeitern aus anderen Mitgliedstaaten ohne eine solche Kennzeichnungspflicht ermöglichen, ihre Produkte ohne einen entsprechenden Hinweis einschränkungslos in Deutschland zu vermarkten. Nationale Verarbeiter wären dagegen an die Kennzeichnungsvorgaben gebunden und würden im Wettbewerb deutlich benachteiligt.

Die Verwendung von Eiern aus spezifischen Haltungsformen und deren Auslobung auf Produkten und in der Werbung sollte daher nach Ansicht des BLL allein der Entscheidung der jeweiligen Unternehmen überlassen bleiben. Es handelt sich dabei um ein typisches Marktinstrument zur wettbewerblichen Positionierung der Anbieter und sollte dies auch bleiben. Ferner sollte die Forderung nach einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht
politisch nicht als Hebel zur Diskriminierung bestimmter Haltungsformen missbraucht werden, zumal die einschlägigen Rechtsvorschriften in Deutschland deutlich strengere Anforderungen an die Haltungsbedingungen vorgeben als die EU. Dies gilt auch und gerade für die Berücksichtigung von Tierschutzaspekten.

Darüber hinaus wäre eine sofortige Umstellung der Eierverarbeitung auf Eier aus Boden-haltung, Freiland oder Bioherkunft schon aufgrund des mengenmäßigen Bedarfs der
großen industriellen Verarbeiter derzeit gar nicht aus diesen Haltungsformen zu decken. Es bestünde aufgrund von Engpässen im Markt und des daraus resultierenden Marktdrucks vielmehr die Gefahr, dass Rohware mit ungeklärter Herkunft zum Einsatz käme.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Hand-werk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.

Für weitere Informationen:
Dr. Marcus Girnau
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143129, Fax: +49 30 206143229
E-Mail: mgirnau@bll.de, Internet: www.bll.de

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