Neue Claims-Verordnung ab 1. Juli
Gefahr der Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel
Berlin, 29.06.2007

Der BLL, Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, sieht allerdings den restriktiven und bürokratischen Grundansatz der Verordnung kritisch, nach dem alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, verboten ist. Dies soll ab 2010/2011 gelten, wenn alle Übergangsfristen abgelaufen sind und die Liste der zukünftig erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben beschlossen ist. "Nur wenn es gelingt, das Wissen um die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit in die praktische Anwendung der Verordnung einzubringen, wird sie nicht zum Hemmschuh in der Produktkommunikation", sagt Prof. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des BLL. Der größte Unsicherheitsfaktor ist dabei die Frage, welche Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis gestellt werden.
Kritisch gesehen werden auch die so genannten Nährwertprofile. Diese sollen darüber entscheiden, ob ein Lebensmittel mit Nährwert- und Gesundheitseigenschaften beworben werden darf oder nicht. "Nährwertprofile dürfen nicht dazu missbraucht werden, Vorurteile über vermeintlich "gute" und "schlechte", "gesunde" und "ungesunde" Lebensmittel zum Bestandteil europäischer Gesetzgebung zu machen, fordert Horst. Damit dies nicht geschieht, verlangt die Verordnung die wissenschaftliche Begründung und Rechtfertigung der Nährwertprofile. Dieser Forderung gilt es, bei der Formulierung der Nährwertprofile gerecht zu werden. Dabei ist vor allem auch zu berücksichtigen, dass einzelne Lebensmittel aufgrund ihrer Nährstoffgehalte nicht in "gut" oder "schlecht" eingeteilt werden können. Entscheidend ist die gesamte, ausgewogene Ernährung als Teil eines gesunden Lebensstils.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.
Für weitere Informationen:
Peter Loosen, LL.M
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
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Tel.: +32 2 50810-23, Fax: +32 2 50810-21
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Eine Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel verbietet sich.
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Weitere Inhalte
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (konsolidierte Fassung, Stand März 2010)
- BLL-Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - KOM(2003) 424 vom 16.7.2003




