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Kompromiss zu Claims und Anreicherung bei Lebensmitteln: Viel erreicht, aber Kritik bleibt


Brüssel, 17.05.2006

Trotz deutlicher Kritik vieler Abgeordneter hat das Europäische Parlament am 16. Mai 2006 das zuvor mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarte Kompromisspaket zu den Verordnungsvorschlägen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel (Claims) und den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (Anreicherung) bestätigt. Für die Verabschiedung der Verordnung bedarf es nun noch der förmlichen Zustimmung der Mitgliedstaaten. Mit der Veröffentlichung der Verordnungen dürfte für den Herbst 2006 zu rechnen sein. Damit ist ein langjährig diskutiertes Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das bis zuletzt heftig umstritten geblieben ist.

"Wir sind insbesondere dem Europäischen Parlament und auch der Bundesregierung dankbar, dass sie sich erfolgreich gegen viele der allzu bürokratischen, restriktiven und innovationsfeind-lichen Ansätze des Kommissionsvorschlags stark gemacht haben", betont Prof. Matthias Horst, Hauptgeschäftführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. "Mit der Streichung genereller Werbeverbote, der Relativierung des Nährwertprofilansatzes, der Verkürzung der Verfahren, der Option eines vereinfachten Registrierungsverfahrens für innovative gesundheitsbezogene Angaben und der stärkeren Verpflichtung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, vor allem hinsichtlich der Rolle eines Lebensmittels im Rahmen der Ernährung insgesamt, ist viel erreicht. Dennoch bleibt unsere Kritik in vielen Punkten bestehen", so Horst weiter.

Die Bewertung des ursprünglichen Kommissionsvorschlages durch Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten hätte kaum unterschiedlicher ausfallen können. Während die Mitgliedstaaten von Beginn an Zustimmung signalisierten, hat das Europäische Parlament viele Ansätze der Kommission rundweg abgelehnt. Deshalb ist dem Parlament die Zustimmung zum Kompromisspaket nicht leicht gefallen, von einem "unwesentlich abgespeckten Bürokratiemonster" (Dr. Renate Sommer, MdEP, CDU) war ungeachtet der Zustimmung ebenso die Rede, wie von "essigsauren Äpfeln" (Dagmar Roth-Behrendt, MdEP, SPD). Letztlich überwog die Erkenntnis, dass mehr nicht zu erreichen war und es Schlimmeres zu verhindern galt.

"Wir werden uns in den nächsten Jahren darum bemühen, dass die Verordnung für die Lebensmittelwirtschaft praktikabel und nicht zu dem zu befürchtenden Bürokratiemonster und Innovationshemmnis wird, verspricht der BLL-Hauptgeschäftsführer. Eine Liste gesundheitsbezogener Angaben müssen in den nächsten zwei bzw. drei Jahren erst noch erarbeitet werden. Hier wird es nach Ansicht des BLL vor allem darum gehen, die wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zum Maßstab der Entscheidungen zu machen und alle Tendenzen zur Verbraucherbevormundung oder zu ideologisch motivierten Differenzierungen zwischen "guten" und "schlechten" Lebensmitteln, etwa auch durch Warnhinweise in Form von "Verzehrsampeln", zu verhindern.

Der BLL bedauert, dass gegen den Widerstand der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht mehr zu erreichen war und aus seiner Sicht untaugliche Mittel wie "Nährwertprofile", derer es im Übrigen zur Erreichung der Verordnungsziele gar nicht bedarf, nicht ersatzlos gestrichen worden sind. Hier haben einige Mitgliedstaaten ihre ganz eigenen restriktiven Vorstellungen durchzusetzen vermocht und sich zudem noch die Option eröffnet national "draufzusatteln". Dies widerspricht dem Harmonisierungsansatz der Verordnungen. Darüber hinaus ist es ein Widerspruch zum Bekenntnis der EU zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, unter anderem durch "bessere Gesetzgebung". "Gesetzgebung, die keine präzisen und abschließenden Vorgaben macht, sondern im Ungefähren verbleibt und ganz wesentliche Regelungselemente mit erheblicher Bedeutung für die betroffenen Unternehmen der Beschlussfassung im Ausschussverfahren überlässt, ist "schlechtere Gesetzgebung". Damit muss ein für allemal Schluss sein", fordert Horst.
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