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Fleischskandal: 10 Punkte Sofortprogramm von Bund und Ländern überwiegend positiv


Bonn/Berlin, 01.12.2005

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sieht in dem von Bund und Ländern beschlossenen Sofortprogramm überwiegend positive Ansätze. Insbesondere Maßnahmen zur verstärkten Überprüfung kritischer Bereiche sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsflusses, koordinierte Risikobewertungen und weitere Schritte gegen kriminelle Aktivitäten sind geeignete Konsequenzen aus den aktuellen Vorfällen. In diesem Zusammenhang erscheint auch die beabsichtigte Ausweitung der Meldepflichten auf europäischer Ebene erwägenswert.

Erst im September diesen Jahres sind im neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt/Herstellername deutlich erweitert worden; deshalb und angesichts zusätzlicher Informationsrechte der Verbraucher in Informationsfreiheitsgesetzen besteht aus Sicht des BLL kein weiterer Handlungsbedarf. Im Hinblick auf die beabsichtigte Prüfung einer stufenübergreifenden Rückverfolgbarkeit sind mögliche Auswirkungen auf die Marktstrukturen, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, sorgfältig abzuwägen.

Der BLL steht Bund und Ländern für die Lebensmittelwirtschaft als Gesprächspartner für die detaillierte Diskussion der zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung.

Er verurteilt auf das schärfste die illegalen Machenschaften; sie untergraben das Vertrauen der Verbraucher in das sichere und hochwertige Angebot der sorgfältig arbeitenden Unternehmen aller Stufen der Fleischwirtschaft.

Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Matthias Horst
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Hauptstadtbüro Berlin
Claire-Waldoff-Str. 7,
10117 Berlin


Tel.: 030/206143-120,
Fax: 030/206143-220
E-Mail: mhorst@bll.de,
www.bll.de


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