BLL - Bund für Lebensmittelrecht und LebensmittelkundeBLL - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Kritik an WHO Bestrebungen zu Tabakwerbeverboten


Bonn, 13.10.2000

Anlässlich der heutigen Anhörung zu einer geplanten Anti-Tabakkonvention der WHO, die auch Tabakwerbeverbote zum Ziel hat, spricht sich der BLL erneut strikt gegen derartige Werbeverbote aus.

Werbung und Verbraucherinformation sind notwendige und unverzichtbare Elemente des Wettbewerbs in einer funktionierenden Marktwirtschaft. Werbeverbote sind keine geeigneten Gestaltungselemente des EU-Binnenmarktes. Ein vollständiges Verbot von Werbung für rechtmäßige Produkte auf dem Markt widerspricht den europäischen Rechtssystemen. Es widerspricht auch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Meinungsfreiheit schützt und auch die Freiheit der Werbung für legale Produkte umfasst.

Erfahrungen mit Verboten zur Werbung für Tabakerzeugnisse haben beispielsweise in China gezeigt, dass Werbeverbote den Anteil der Raucher in der Bevölkerung überhaupt nicht verringern können. Verbraucherinformation und Erziehung sind ein besser geeigneter Weg, um Verbrauchern die Möglichkeit für eine informierte Kaufentscheidung zu geben.

In diesem Zusammenhang begrüßt der BLL, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. Oktober 2000 die EU-Tabakrichtlinie für nichtig erklärt hat. Dies ist eine richtungsweisende Entscheidung, die auch Auswirkungen auf die zukünftige Politik der EU im Lebensmittelbereich haben wird. Der Gerichtshof unterstreicht die bereits von den Spitzenverbänden vertretene Auffassung, dass ein Totalverbot der Werbung nicht mit der Beseitigung von Hemmnissen für den freien Verkehr von Werbeträgern und die Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt werden kann. Diese Entscheidung stellt klar, dass das Betreiben von Gesundheits- und Verbraucherpolitik, für die die Europäische Union nicht zuständig ist, unter dem Vorwand der Binnenmarktharmonisierung nicht zugelassen wird.
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