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Lebensmittelverpackungen - Was drauf steht ist auch drin


Die Lebensmittelverpackung ist eine ehrliche Haut, auf die sich der Verbraucher verlassen kann. Ihre Beschriftung sagt aus, was enthalten ist.
Die länderübergreifend geltende "Etikettierungsrichtlinie" legt für die ganze EU gleichermaßen fest, welche Angaben auf den Lebensmittelverpackungen gemacht werden müssen. In Deutschland ist sie durch die so genannte "Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" umgesetzt. Zukünftig finden sich diese Kennzeichnungsvorschriften in der Lebensmittelinformationsverordnung. Viele weitere Kennzeichnungsnormen legen die Vorgaben der Beschriftung genau fest. Hieran richten sich die Hersteller aus.

Kennzeichnung ist einfach! Das Wichtigste für den Alltag:


Die Verkehrsbezeichnung ist quasi der Name des Produkts. Sie benennt eindeutig und sachlich, was in der Verpackung steckt. Dabei handelt es sich entweder um eine Bezeichnung, die rechtlich festgelegt oder üblich ist, wie etwa "Konfitüre" oder um eine gängige Beschreibung, die zeigt, um welches Lebensmittel es sich handelt – zum Beispiel "Früchte-Müsli" oder "Salami-Pizza". Viele Verkehrsbezeichnungen sind in Rechtsvorschriften oder in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs festgelegt.

Die Füllmenge sagt aus, welche Menge des Lebensmittels die Packung insgesamt enthält. Die Angabe erfolgt in Gramm/Kilogramm oder Milliliter/Liter oder manchmal durch die Stückzahl.

Für konzentrierte Produkte wie Tütensuppen gibt es sogar Sondervorschriften. Hier muss angegeben werden, welche Menge Suppe das Pulver nach der Zubereitung ergibt. Für Lebensmittel in einer Aufgussflüssigkeit wie Essiggurken steht auch noch zusätzlich das Abtropfgewicht auf der Verpackung, d. h. das reine Gewicht des Lebensmittels nach dem Abgießen.

Das Zutatenverzeichnis informiert den Verbraucher über die Zutaten, die bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet werden. Dabei gilt die einfache Regel: Was zuerst steht, wird am meisten verwendet, nimmt also den größten Gewichtsanteil ein. Alle weiteren Zutaten folgen in absteigender Menge. Eine zusätzliche Pflicht gilt für Zutaten, die in der Verkehrsbezeichnung oder der Aufmachung besonders erwähnt werden: Hier muss der Anteil in Prozent ausgewiesen werden. Beim " Aprikosen-Müsli" bedeutet das z. B. die Angabe: "getrocknete Aprikosen 11 Prozent".

Das Mindesthaltbarkeitsdatum zeigt, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung mindestens einwandfrei ist. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gewährleistet der Hersteller die Qualität des Produktes. Das heißt nicht, dass ein Lebensmittel ab diesem Zeitpunkt verdorben ist. Es kann weiterhin verzehrt werden, jedoch sollten Konsumenten den Zustand sorgfältig prüfen. Anders ist es mit dem Verbrauchsdatum. Es wird bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Geflügel angegeben und kennzeichnet, wann das Produkt verzehrt sein muss. Nach dem Datum kann es sehr bald verdorben sein und der Gesundheit schaden.

Herstellerangabe und Losnummer


Auf einer Verpackung stehen Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers. Damit ist ersichtlich, wer die lebensmittelrechtliche Verantwortung trägt und kompetenter Ansprechpartner für die Fragen der Verbraucher ist.

Jede Einheit aus einem Herstellungsprozess, die unter gleichen Bedingungen hergestellt wird, erhält eine Nummer, die dann auch auf der Verpackung steht. Diese so genannte Losnummer dient der genauen Identifizierung des Produkts und seiner Produktionsbedingungen. Gibt es einmal Probleme, können diese genau zugeordnet und die erforderlichen Maßnahmen, wie etwa ein Rückruf der Produkte, erfolgen.

Nährwertangaben – Bislang freiwillige Zutat der Hersteller


Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sieht vor, dass die Nährwertkennzeichnung zukünftig verpflichtend wird. Aber auch schon bisher finden sich Nährwerttabellen auf vielen Packungen, denn die Hersteller setzen auf Klarheit gegenüber ihren Kunden: Mehr als 80 Prozent der Lebensmittelverpackungen bilden eine Nährwerttabelle ab.

Die Nährwertkennzeichnung zeigt, wie sich der Nährwert eines Lebensmittels zusammensetzt und wie viel Energie das Produkt liefert. In einer Tabelle werden der Energiegehalt in Kilokalorien und Kilojoule sowie die Nährwertgehalte von wichtigen Nährstoffen pro 100 Gramm genannt. Die künftige Regelung sieht vor, dass die Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz aufgelistet werden.

Wie sich der Nährwert einer Portion zusammensetzt, zeigt künftig ein Nährwertkompass auf der Vorderseite vieler Lebensmittelverpackungen. Das ist eine freiwillige Information. Als praxisnahe Bezugsgröße dient die Portion eines Lebensmittels. In einem ovalen Feld weist die so genannte GDA-Kennzeichnung aus, wie viele Kalorien, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Natrium/Salz eine Portion enthält. Die Buchstaben GDA stehen für "Guideline Daily Amount", zu Deutsch: "Richtwert für die Tageszufuhr". In einem kleinen Feld unter der jeweiligen Nährstoffangabe steht, wie hoch der Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr des Nährstoffs ist. Als Richtwert gelten 2000 Kalorien – der durchschnittliche Tagesbedarf einer erwachsenen Frau. Bei Männern, aktiven Frauen und Jugendlichen können die Richtwerte etwas höher, bei Kindern und alten Menschen etwas niedriger liegen. Der Nährwertkompass bietet dem Konsumenten eine alltagstaugliche Orientierung, um Lebensmittel bewusst einzukaufen und ihren Platz in der täglichen Ernährung einzuordnen.

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