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Fragen und Antworten zur Kennzeichnung


Wenn Sie Fragen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung haben, können Sie sich gerne an unsere Experten wenden. Bitte schreiben Sie an: mstruck@bll.de

1. Warum kann Geflügelwurst auch Schweinefleisch enthalten?

Geflügelwurst enthält auch Schweinefleisch – das ist seit vielen Jahrzehnten guter Handwerksbrauch. Aus sensorischen und technologischen Gründen erfordert eine Geflügel-Rohwurst, die üblicherweise kleine Fettpartikel enthält, neben Muskelfleisch auch einen bestimmten Fettanteil. Dieser besteht in der Regel aus Schweinespeck. Da Geflügelfett eher weich ist, kann es nicht auf die gleiche Art verwendet werden wie ein fester Schweinespeck. Vor allem bei der Geflügel-Brühwurst verbessert die zusätzliche Verwendung von Schweinefleisch deutlich den Geschmack.
Entscheidend für die Zusammensetzung einer Geflügelwurst ebenso wie für viele andere Lebensmittel sind unter anderem die Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch. Diese haben Verbrauchervertreter, Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam festgelegt. Sie beschreiben den üblichen Handelsbrauch und das, was Konsumenten von dem Produkt – in diesem Fall von der Zusammensetzung der Geflügelwurst – erwarten.

2. Warum sind manche Verpackungen größer als ihr Inhalt?

Bei bestimmten Lebensmitteln sind größere Verpackungen notwendig. Kartoffelchips oder Kekse brauchen beispielsweise Luft als "Schutzpolster", damit sie nicht zerbröselt beim Verbraucher ankommen. Bei Frühstücksflocken wiederum ist die Verpackungsgröße durch die vorsichtige Abfüllung im Werk bedingt. Cornflakes und Co. haben eine unregelmäßige Form und brauchen deshalb erst mal mehr Platz. Durch das Rütteln beim Transport verteilen sich die Frühstücksflocken und nehmen weniger Raum ein. Das Gewicht, das immer außen auf der Verpackung steht, verändert sich dadurch nicht. Dank der Füllmengenangabe weiß der Verbraucher genau, wie viel Gramm, Kilogramm, Milliliter oder Liter die Verpackung enthält.

3. Warum wird für das Zutatenverzeichnis keine größere Schrift verwendet?

Nicht alleine die Schriftgröße sorgt für eine gute Lesbarkeit. Auch Schriftfarben, Kontrast, Zeilenabstand oder das Material der Verpackung spielen eine wichtige Rolle. Die Lebensmittelhersteller sorgen dafür, dass alle Pflichtangaben auf den Etiketten deutlich lesbar sind. Die Branche hat hierfür entsprechende Leitlinien vorgelegt. Die Lebensmittelinformationsverordnung, die in Kürze in Kraft tritt, setzt einen verbindlichen Maßstab: Die Angaben für Verpackungen, deren größte Oberflächer kleiner als 80 Quadratzentimeter ist, müssen 0,9 Millimeter und für Verpackungen ab 80 Quadratzentimeter 1,2 Millimeter groß sein (gemessen am Kleinbuchstaben x). Damit sind sie etwas kleiner als die übliche Schriftgröße in Tageszeitungen, aber größer als die im Duden. Diese Größe soll allen Packungen – auch den kleineren – gerecht werden.

4. Warum werden auf den Verpackungen und in der Werbung gerne ländliche Szenen gezeigt, obwohl die Lebensmittel auch mit modernster Technik hergestellt werden?

Werbung ist Werbung und keine trockene Wiedergabe der Realität. Sie ist und muss emotional sein und gehört zu unserer Gesellschaftsordnung. Den Umgang damit hat jeder Verbraucher von Kindesbeinen an gelernt. Die Milchkühe etwa, die ganz Deutschland mit täglich frischer Milch versorgen, können nicht alle auf einer Alm stehen. Es handelt sich also um eine symbolische Bedeutung und weniger um die Abbildung der Realität. Bei der Werbung für Lebensmittel gilt: Das Auge isst mit. Damit die Verbraucher nicht getäuscht werden, hat der Gesetzgeber ein Irreführungsverbot erlassen, an das sich die Hersteller halten müssen.

5. Wonach richtet sich die angegebene Portionsgröße bei der Nährwertkennzeichnung?

Die Portionsangabe bei der Nährwertkennzeichnung hilft dem Verbraucher, das Produkt als Bestandteil in der täglichen Ernährung einzuordnen. Die Größe richtet sich dabei nach den Erkenntnissen über die durchschnittlichen Essgewohnheiten. Da jeder Mensch anders is(s)t, ist es nicht möglich, für jeden die richtige Portionsgröße anzugeben. Die Hersteller orientieren sich an dem Mittelwert einer typischen Portionsgröße.

6. Warum darf "zuckerfrei" auf der Verpackung stehen, auch wenn das Produkt kalorienreich ist?

Die Angabe "zuckerfrei" kann sich nur auf den Zuckergehalt beziehen, "fettfrei" nur auf Fett. Die Kriterien für diese nährwertbezogenen Angaben sind europaweit gesetzlich definiert. "Zuckerfrei" ist zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter enthält. Diese Bezeichnung sagt nichts über den Gehalt anderer Nährstoffe oder den Brennwert aus: Ein "zuckerfreies" Lebensmittel darf natürlich Fett und ein "fettfreies" Zucker enthalten. Ein "leichtes" – beispielsweise kalorienreduziertes – Lebensmittel muss jedoch im Vergleich zur Standardrezeptur einen um 30 Prozent verringerten Brennwert haben. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass ein solches Produkt keine oder kaum Kalorien hat.

7. Woher weiß man, ob der Käse auch Käse ist und kein Imitat?

Nur wenn Käse drin ist, steht auch Käse drauf. Die Bezeichnung "Käse" darf nur auf einer Verpackung stehen, wenn sie richtigen Käse – also ein Milcherzeugnis – enthält. Handelt es sich um ein Ersatzprodukt aus pflanzlichen Fetten, so ist dies auf der Verpackung im Zutatenverzeichnis ausgewiesen. Künftig wird es auch in unmittelbarer Nähe zur Produktbezeichnung gekennzeichnet sein.

8. Warum darf eine Zutat groß auf der Verpackung abgebildet sein, wenn sie nur in kleinen Mengen enthalten ist?

Die Größe der Abbildung einer Zutat ist kein Hinweis auf die tatsächliche Verwendungsmenge, sie liefert in der Regel einen Hinweis auf die geschmacksgebende oder charakteristische Zutat in dem Produkt. Aufgrund der Abbildung kann der Verbraucher sie leicht erkennen. Ein Ananasstückchen beispielsweise ist nicht so gut zu sehen wie die Abbildung der ganzen Frucht. Wie viel von einer Zutat genau enthalten ist, erkennt der Konsument durch einen Blick auf das Zutatenverzeichnis: Es gibt die Zutaten gemäß ihrer Gewichtsanteile an. Die größte Menge steht vorne, die kleinste hinten. Wird eine Zutat, z. B. Ananas im Namen besonders herausgestellt, muss auch der Ananasgehalt in Prozent angegeben sein.

9. Warum kommt das Schwein nicht zwangsläufig aus dem Schwarzwald, wenn auf der Verpackung "Schwarzwälder Schinken" steht?

Bei "Schwarzwälder Schinken" handelt es sich um eine "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.). Die Bedeutung des Begriffs ist gesetzlich festgelegt: Eine relevante Herstellungsstufe des Produkts muss in einer bestimmten Region erfolgen, das heißt es muss dort entweder erzeugt, verarbeitet oder hergestellt sein. Schwarzwälder Schinken etwa wird nach einem bestimmten Verfahren mit Nadelholz, Wacholder und weiteren Zutaten im Schwarzwald geräuchert. Die Bezeichnung informiert in diesem Fall über das traditionelle Herstellungsverfahren bzw. den traditionellen Herstellungsort, nicht über die Herkunft der Zutaten wie Wacholderbeeren oder Schweinefleisch. Zudem könnte der Schwarzwald allein den Bedarf an Schweinen für die Schinkenproduktion nicht decken.

10. Was bedeutet "natürliches Aroma"?

Ein "natürliches Aroma" muss – wie der Name sagt – aus der Natur stammen. Es wird aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen, beispielsweise durch physikalische Methoden wie Extraktion oder durch mikrobiologische Verfahren. Oft ist der Einsatz von Aromen, die zwar aus natürlichen Quellen gewonnen werden, nicht aber aus dem Lebensmittel, dessen Geschmack sie tragen, notwendig. Der Grund: Bei bestimmten Geschmacksrichtungen könnte die gesamte Weltproduktion den Bedarf nicht decken. Trägt aber das Aroma den Namen des Gewürzes oder der Frucht (z. B. Erdbeere), muss es aus diesem Lebensmittel stammen.

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