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Engagement für Lebensmittelallergiker: Die Allergenkennzeichnung



Neben vielen anderen Allergien gibt es auch Allergien auf Lebensmittel. Etwa zwei bis drei Prozent der Erwachsenen und vier bis acht Prozent der Kinder sind davon betroffen.
Bei Lebensmittelallergien handelt es sich um eine Unverträglichkeitsreaktion auf Lebensmittel, die von einer Immunreaktion begleitet wird. Wie die allergische Reaktion ausfällt, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Reaktionen reichen von einer eher harmlosen Schleimhautreaktion bis hin zu ernsthaften Komplikationen wie im Einzelfall sogar Schockreaktionen.

Lebensmittelallergiker müssen daher sehr bewusst mit Lebensmitteln umgehen und sie sorgfältig auswählen. Dabei hilft Ihnen die Allergenkennzeichnung. Die 14 "Hauptallergene" – das sind die, die für die große Mehrzahl aller Lebensmittelallergien verantwortlich sind – werden immer in der Zutatenliste gekennzeichnet. Die 14 Hauptallergene sind:
  • Glutenhaltiges Getreide
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch und Lactose
  • Schalenfrüchte (Baumnüsse)
  • Lupine
  • Weichtiere
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite

Für die Allergeninformation ist der Blick in das Zutatenverzeichnis entscheidend. Hier werden alle Zutaten mit allergenem Potential angegeben, die in dem betreffenden Produkt enthalten sind. Klare Bezeichnungen sorgen dafür, dass der Verbraucher das allergene Potential gut erkennen kann, z. B. Suppengewürz (Sellerie, Senf) oder Couscous (Weizen). Im Zuge der neuen EU-Lebensmittelinformations-Verordnung werden die allergenen Zutaten künftig auch optisch hervorgehoben.
Zusätzlich geben viele Hersteller noch die sog. "Spurenkennzeichnung" an. Der Aufdruck "Kann Spuren von … enthalten" ist ein freiwilliger Hinweis auf unbeabsichtigte Einträge von allergenen Stoffen in das Lebensmittel, die technologisch nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden ist. Der Spurenhinweis bedeutet also nicht, dass in dem Lebensmittel auch wirklich Spuren von Allergenen enthalten sein müssen. Es kann aber nicht sicher ausgeschlossen werden und über diese Möglichkeit wird der Verbraucher informiert.

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